Daten­schutz Beschwerden gegen Aliex­press, TikTok und WeChat

Daten­schutz - Beschwerden gegen Aliex­press, TikTok und WeChat

Daten­frust. Laut Noyb erteilten Aliex­press, TikTok und WeChat keine befriedigenden Auskünfte über die von ihnen gesammelten personenbezogenen Daten. © Adobe Stock

Die Daten­schutz-Aktivisten von Noyb haben Beschwerde gegen drei chinesische Online-Riesen einge­legt. Die Konzerne hatten Auskünfte zu gesammelten Daten verweigert.

Bisher waren die österrei­chischen Bürgerrechtler von Noyb vor allem bekannt für ihr erfolg­reiches Vorgehen gegen Daten­schutz­verstöße amerikanischer Konzerne wie Google oder Meta. Ihr Mitgründer Max Schrems, brachte sogar das umstrittene Abkommen „EU-US Privacy Shield“ zu Fall – bis 2020 Rechts­grund­lage für Firmen, die Daten von EU-Bürgern in die USA über­tragen wollten.

Jetzt nehmen die Aktivisten von Noyb (kurz für „None of your business“, auf deutsch: „Geht Dich nichts an“) chinesische Anbieter ins Visier. Bei den zuständigen Daten­schutz­behörden haben sie Beschwerden gegen den Online-Markt­platz Aliex­press, die Kurz­video-Platt­form TikTok und den Messenger-Dienst WeChat einge­reicht. Grund sind in allen drei Fällen Verstöße gegen Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Konzerne liefern keine voll­ständige Auskunft

Artikel 15 der DSGVO sichert Betroffenen umfang­reiche Auskunfts­rechte zu. Dazu zählt unter anderem der Anspruch, von Anbietern eine Kopie aller über einen selbst erfassten personenbezogenen Daten zu erhalten. Laut Noyb haben alle drei chinesische Konzerne entsprechende Auskunfts­ersuchen nicht angemessen beant­wortet.

TikTok habe nur unvoll­ständige und unstrukturierte Daten versandt, AliEx­press eine defekte Datei. WeChat habe die Anfrage komplett ignoriert. Auch auf Nach­frage habe keiner der drei die fehlenden Daten geliefert.

Behörden sollen Auskunfts­anspruch durch­setzen

Noyb hat darum Beschwerden bei Daten­schutz­behörden in Belgien, Griechen­land und den Nieder­landen einge­reicht. Darin fordern die Aktivisten, dass die Behörden den Auskunfts­anspruch der Beschwerde­führer durch­setzen. Sie regen zudem an, Geld­strafen zu verhängen. Die könnten bis zu 4 Prozent des Jahres­umsatzes betragen – was bei den drei Anbietern einen jeweils drei­stel­ligen Millionen­betrag ausmachen würde.

Auch Mängel in Prüfungen der Stiftung Warentest

Zwei der Anbieter sind in Sachen Daten­schutz auch schon in Prüfungen der Stiftung Warentest negativ aufgefallen: Aliexpress mit sehr deutlichen, WeChat mit deutlichen Mängeln in ihren Daten­schutz­erklärungen.

Tipp: Muster­briefe, mit denen Sie Auskunft über Ihre Daten sowie deren Löschung beantragen können, finden Sie in unserem Bericht über den Auskunftsanspruch nach DSGVO. Dort lesen Sie auch ein Interview mit Noyb-Mitgründer Max Schrems.

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