Vorherige SeiteÄrger mit der Post
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- Ab 2025 dürfen Briefe länger unterwegs sein als bisher. Dann kann aber auch mehr Zeit für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid sein.
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- Auch Weihnachten 2022 sind wieder Millionen Päckchen und Pakete unterwegs zu ihren Empfängern. Fünf Tipps, wie Sie in Sachen Paketversand Zeit und Nerven sparen.
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- Eine funktionierende Post gehört zur Infrastruktur, sagt Bundesnetzagentur-Chef Müller im Interview. „Verfehlungen sollten finanzielle Konsequenzen haben“, findet er.
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Auch die abonnierten Hefte der Stiftung Warentest (Test, Finanztest) kommen regelmäßig einige Tage später an als sie im Zeitschriftenladen erscheinen.
Im Finanztest erschien in 1/25 auf Seite 20 der Artikel "Post-Ärger" bzw. "Warten auf die Post". Ich wollte mir diesen Artikel nochmals online aufrufen und habe unter test.de gesucht. Fündig bin ich in Ihrer Themenübersicht unter "Postzustellung 1/25" geworden. Nach erfolgtem Aufruf erschien Ihr Artikel "Langsame Zustellung" mit Datum 11.12.24; vom Inhalt ähnlich dem in o. e. Heft 1/25. Es ist dies mein erster Versuch, mir einen Artikel aufzurufen, den ich in einem früheren Heft gelesen hatte, und mich irritiert die "Fülle" an Suchbegriffen, Überschriften und die Abweichung zwischen Text-Datum und Heftnummer! Falls mir da ein Fehler unterlaufen sein sollte, bitte ich Sie um Hilfe! Davon ab: Ich bin ein überaus dankbarer Abonnent Ihrer beiden Hefte! Mit etwas Pathos: Gut, dass es Sie gibt!! MfG Johannes Schindler
das Brieflaufzeit-Monitoring möchte bestimmt keine Post von privaten (freiwirtschafltichen) Postdienstleistern..
"Behörden können bei der Zustellung eines Verwaltungsaktes laut Gesetz davon ausgehen, dass er dem Empfänger innerhalb von drei Tagen zugeht. Danach beginnt die Frist für den Widerspruch zu laufen. Bedient sich die Behörde eines privaten Postdienstleisters, der ggf. auch noch einen Subunternehmer einsetzt, verliert diese Fiktion an Bedeutung. Es bedarf im Einzelfall weiterer Nachprüfungen zum Zugangszeitpunkt des VA."
(online gesichtet am 05.04.2024:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/bfh-kippt-fuer-private-postdienstleister-3-tages-zugangsfiktion_206_477230.htmlhtsgebiete/prozessrecht/bfh-kippt-fuer-private-postdienstleister-3-tages-zugangsfiktion_206_477230.html)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Aber bitte dann gar keine. Auch keine Postzustellurkunden mehr.Ich bin auf Dauerreisen und mich nervt es so sehr, dass ich mich stets ins Ausland abmelde, wenn ich länger weg bin und danach wieder anmelde,
Wie wäre ein verpflichtendes Angebot Briefe in einer Cloud zu speichern wie es viele Banken bereits machen. Nur eben als Pflicht das anzubieten.
Und statt den Postzustellurkunden erst mal in die Cloud und wenns keiner liest dann per Bote.
Wird wohl schnell keine Briefkästen mehr geben