
Unterschriften können etwas bewegen – vor allem, wenn es viele sind. Hier erfahren sie alles, was Sie über Petitionen wissen sollten. © mauritius images / Alamy / keith morris
Wer an öffentlichen Entscheidungen oder an Gesetzen verzweifelt, kann sich im Stillen ärgern – oder eine Petition starten. 50 000 Unterschriften innerhalb einer vierwöchigen Sammelfrist sind erforderlich – dann wird in der Regel über ein Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestags öffentlich beraten. Hier erfahren Sie, was in Sachen Petitionen zu beachten ist.
Über 13 000 Petitionen im Jahr 2018
Es sind stolze Zahlen: 13 189 Petitionen wurden im Jahr 2018 in Deutschland auf Bundes- und Länderebene eingereicht. 1 206 dieser Petitionen wurde zum Teil oder ganz entsprochen. Und insgesamt 2,6 Millionen Nutzerinnen und Nutzer sind auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Bundestags registriert.
Alle Fragen im Überblick
Petitionen – Antworten auf Ihre Fragen
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Was ist das eigentlich – eine Petition?
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Eine Petition ist ein Anliegen von öffentlichem oder privatem Interesse, das schriftlich formuliert wird. Es kann eine Beschwerde sein, eine Bitte oder ein Vorschlag. Petitionen werden schriftlich eingereicht oder unter Angabe von Name, Adresse und E-Mail-Adresse auf der Website epetitionen.bundestag.de gestartet. Die Eingaben unterliegen dem Datenschutz und können geheim bleiben. Jemand, der eine Eingabe macht, heißt Petent. Oft wünschen Petenten, dass die Petition im Internet veröffentlicht wird: Mögliche Unterstützer können auf den Internetseiten digital unterzeichnen. Viele sammeln Unterschriften aber noch immer mit dem Klemmbrett.
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Wer darf eine Petition einreichen?
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„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, heißt es im Artikel 17 des Grundgesetzes. Auch Minderjährige, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, Personen unter gesetzlicher Betreuung oder Insassen von Haftanstalten können Petitionen einreichen oder unterschreiben.
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An wen kann ich meine Petition richten?
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Petitionen können bei den Petitionsausschüssen auf Länderebene oder beim Deutschen Bundestag eingereicht werden. Petitionen, welche die Arbeit der Europäischen Union betreffen, sind über den Petitionsausschuss des Europaparlaments möglich. Um Unterstützer zu finden, kann das Anliegen zusätzlich auf einer unabhängigen Petitionsplattform wie change.org oder openpetition.org veröffentlicht werden. Die Plattformen arbeiten auch international und leiten Forderungen teils auch direkt an Firmen oder Institutionen weiter.
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Wie arbeiten die Petitionsausschüsse?
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Eine kleine Auswahl aktueller Petitionen: Brieftaubensport muss verboten werden! 1,5-Euro-Münzen sollten geprägt und in Umlauf gebracht werden! Die Offenbacher Bismarckstraße gehört nach dem Künstlernamen eines Rappers in „Haftbefehlstraße“ umbenannt!
Egal ob eine Forderung ernsthaft oder kurios anmutet – Petitionsausschüsse sind verpflichtet, sich mit jeder ordnungsgemäß eingereichten Petition zu beschäftigen. Der Petitionsausschuss des Bundestags besteht aus Mitgliedern des Bundestags, auf Länderebene sind Abgeordnete der Landesparlamente aktiv. Die Ausschüsse stimmen ab, ob es reicht, dem Petenten eine Auskunft oder einen Rat zu geben. Oder muss die Petition zum Bearbeiten weitergeleitet werden? Lohnt es, die Forderung zu verfolgen und im Ausschuss zu diskutieren?
Das höchste Votum der Mitglieder ist eine Überweisung „zur Berücksichtigung“. Die Bundesregierung wird dann verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen zur Petition Stellung zu beziehen.
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Wie starte ich am besten eine Petition?
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Wichtig ist, zunächst zu klären, welche Anlaufstelle für die eigene Petition am besten geeignet ist. Bei einem Anliegen, das sich lokal auf ein bestimmtes Bundesland bezieht – etwa die Änderung eines Straßennamens –, ist der Petitionsausschuss dieses Bundeslands die richtige Anlaufstelle. Wer eine Gesetzesänderung auf Bundesebene bewirken möchte, muss sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags wenden. Die zusätzliche Veröffentlichung auf einer unabhängigen Petitionsplattform hilft, Öffentlichkeit zu finden. Die Betreiber der Websites unterstützen Petitionen, die ihnen wichtig erscheinen, durch Kampagnen.
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Ist es wichtig, viele Unterstützer zu finden?
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Für den Erfolg einer Petition ist es dem Gesetz nach nicht entscheidend, dass sie oft unterschrieben wird. Allerdings schaffen viele Unterzeichner viel Öffentlichkeit und wem es gelingt, innerhalb einer vierwöchigen Frist 50 000 Stimmen für seine Sache zu sammeln, erreicht, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestags einzeln mit seiner Sache befassen muss. In diesem Fall werden die Petenten oft zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen und können ihr Anliegen vortragen.
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Wie sind die Erfolgschancen von Petitionen?
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Etwa 6 Prozent der Petitionen, die dem Ausschuss des Bundestags vorgelegt werden, wird ganz oder teilweise entsprochen. Das klingt nach eher mickrigen Erfolgsaussichten, aber es gibt starke positive Beispiele etwa für Gesetzesänderungen, die auf Petitionen zurückgehen: Zum Beispiel gelten Tampons, Binden und Co seit 1. Januar 2020 nicht mehr als Luxusartikel – für sie wird nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 statt vorher 19 Prozent fällig. Als großer Erfolg gilt auch die Petition für Carola Rackete. Online wurden mehr als 533 000 Unterzeichnungen für die Freilassung der Seenotretterin gesammelt. Juristische Entscheidungen können über Petitionen zwar nicht erwirkt oder beeinflusst werden, doch der Druck der Öffentlichkeit wird auf diesem Weg deutlich gemacht.
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@Bouler: Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir können Ihnen hier leider keine Formulierungsvorschläge machen. Unsere Satzungsaufgaben beschränken sich im Wesentlichen auf das Testen von Waren und Dienstleistungen und die Verbreitung von Informationen, die einer wirtschaftlichen Haushaltführung dienen. Wir sind zur Neutralität verpflichtet und können und dürfen nicht politisch tätig werden. Anregungen können Sie sich vielleicht bei Organisationen holen, die in diesem Bereich schon einmal tätig wurden oder von anderen Petitionen zu ähnlichen Themen. Lassen Sie sich Zeit beim Verfassen und sagen Sie konkret, wie die Lage ist und was das Ziel der Petition sein soll.
Wir wollen eine Petition starten für den Erhalt/Sanierung eines seit 8 Jahren leer stehenden,etwas verwahrlosten, denkmalgeschützten Gebäudes. Die Untere Denkmalbehörde, die hier ja zuständig ist, unternimmt nichts. Die Politik ist zwar nicht für denkmalgeschützte Gebäude verantwortlich, aber, in einem erweiterten Sinne doch. Denn sie hat die Aufgabe die Stadtentwicklung zu fördern.
Wir wollen also Unterschriften sammeln und diese dem Oberbürgermeister in einem Offenen Brief zukommen lassen.
Bei einer Petition müssen die Unterzeichneten aber genau wissen was sie unterschreiben. Wie sollte in diesem Fall der korrekte Text auf der Unterschriften Liste lauten?
Über jede Idee würden wir uns freuen.
Liebe Grüße