Betriebs­unfall Berufs­genossenschaft muss kein E-Bike bezahlen

Empfiehlt der Arzt nach einem Betriebs­unfall ein E-Bike zum Schonen des Kniegelenks, muss die Berufs­genossenschaft das nicht bezahlen. Fahr­räder sind keine Hilfs­mittel, die speziell für Kranke konzipiert wurden, sondern normale Gebrauchs­gegen­stände des Alltags (Sozialge­richt Stutt­gart, Az. S 21 U 1106/12).

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