
Operierender Arzt. Zeitdruck und Übermüdung erhöhen das Fehlerrisiko. © Getty Images / maodesign
Fehler passieren – auch Ärzten. Patienten steht dann Entschädigung zu. Behandlung ohne gründliche Aufklärung ist ebenfalls rechtswidrig. Merkblätter reichen nicht aus.
Medikamente vertauscht, Kompresse nach Operation im Körper des Patienten vergessen, leere Sauerstoffflasche bei Beatmungspatienten verspätet bemerkt: Im krankenhausübergreifenden Fehlermeldesystem CIRS („Critical Incident Reporting Systems“) können Mitarbeitende solche Fehler anonym eintragen. Sie werden dann ausgewertet, und Fachleute geben Tipps, wie die Patientensicherheit verbessert werden kann.
Komplett vermeidbar sind Fehler in der Medizin nicht. Ist bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen, haben Patientinnen und Patienten aber das Recht zu erfahren, was passiert ist. Im eigentlichen Sinne kein Behandlungsfehler ist unzureichende Aufklärung: Oft informieren Ärzte nicht vollständig, korrekt und rechtzeitig über die geplante Behandlung und ihre Risiken sowie Alternativen dazu. Die Rechtsfolge ist jedoch die gleiche wie bei Behandlungsfehlern. Kommen Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden oder haben Ärzte nicht korrekt und rechtzeitig über die Behandlung aufgeklärt, haben sie grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
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Im Januar 2024 war ich bei einem "neuen" Zahnarzt. Zuerst wurden mal meine dreckigen Zähne einer ordentlichen Reinigung unterzogen, auch meine gesamte überkronte Zahnreihe. Am nächsten Tag hatte ich in der Überkronung eines Schneidezahnes ein kleines Loch. Ich ging hin und er sollte das Loch mit "Zement" füllen, er aber meinte, er mache keinen Pfusch und zog mir drei daneben liegenden überkronte Zähne, ohne den beschädigten Zahn zu reparieren. Jetzt, Anfang September stehe ich da mit nur einer Hälfte Zähne im Mund. Ich ließ bereits Knochenaufbau machen, aber meine private Krankenkasse zahlt nur wenig. Für die Implantate, Kostenvoranschlag knappe 7.000 Euro ,zahlt sie 1100 Euro. Ich habe mich überall hingewandt, aber niemand HILFT. Einen teuren Anwalt kann ich mir nicht leisten, da ich ja die Zähne bezahlen muss. Also nehme ich das Geld von meiner Altersvorsorge. Dem Zahnarzt habe ich eine Kostenaufstellung geschickt. Ich bin gespannt, ob er reagiert.
Elma Stolz
Bei mir trat ein Gehörschaden direkt bei der Untersuchung in einer HNO-Ambulanz auf, und ich wies den behandelnden Arzt auch sofort darauf hin. Ich machte dies am nächsten Tag sofort schriftlich gegenüber der Klinik und meiner Krankenkasse bekannt.
Trotzdem ist es mir in 2 Jahren nach diversem Schriftverkehr, der einen breiten Ordner füllt, nicht gelungen, den Schaden nachzuweisen und eine Entschädigung zu erhalten. Die Ärztekammer und der Medizinische Dienst erstellen ihr Gutachten nur nach Aktenlage, ohne mit dem Patienten ein Wort gesprochen zu haben und ohne eine weitere Untersuchung. Wie soll da ein sachgerechtes Gutachten zustande kommen? -
Ich zweifle stark an der Gerechtigkeit dieses Systems.
Horst Brand
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Mir ist es 2012 so gegangen, ich musste mich einer HWS OP unterziehen, ich habe Bandscheiben Cage gebraucht. 2 Wochen später ist der Cage wieder nach vorne gekippt, so dass ich nicht mehr richtig schlucken konnte. Erst nach 6 Wochen konnte ich nochmal operiert werde aber anstatt der Chirurg den Cage ersetzt hat, hat Er ihn abgefräst. Das hätte Er nicht tun dürfen laut der Firma die die Cage herstellen. Ich bin nach der OP in eine Titan und Latex Kreuzallergie gefallen und auch in ein Koma. Ich musste mich danach einer neuen HWS OP unterziehen. Es wurde das Material entfernt und mit einem Knochen aus meinem Beckenkamm ersetzt. Meine Titan Werte sind hoch geblieben und ich kann auch keine Titan Ummantelten Tabletten nehmen, da ich sofort darauf reagiere. 2015 wurde mein Fall abgeschmettert mit der Begründung es würde keine Titan Allergie geben, aber ich wurde vor ein paar Wochen eines besseren belehrt.Mein Arzt hat gesagt dass die Titan Allergien immer mehr zunehmen. Wie geht das denn ?