Bleibt eine Darmkrebserkrankung unerkannt, weil ein Arzt trotz teils heftiger rektaler Blutungen lediglich Hämorrhoiden und Verletzungen des Afters diagnostiziert, haftet er wegen eines groben Behandlungsfehlers. Eine Patientin, die inzwischen gestorben ist, hatte zu Lebzeiten ihren Internisten verklagt. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zugunsten ihrer Erben (Az. 9 U 129/15). Der Mediziner hatte keine Darmspiegelung durchgeführt. Neun Monate später war die Frau wegen eines anderen Leidens im Krankenhaus, dort wurden Darmkrebs und Metastasen in der Leber entdeckt. Das Gericht warf dem Arzt grobe Behandlungsfehler und Verstöße gegen die Regeln der ärztlichen Kunst vor, weshalb eine Beweislastumkehr greife. Der Arzt konnte nicht beweisen, dass die verspätete Diagnose nicht ursächlich für den Krankheitsverlauf war.
Tipp: Lesen Sie auch unserer Special Darmkrebsvorsorge: Was Sie über Darmspiegelung und Stuhltest wissen sollten.
-
- Die Zahl der Darmkrebsfälle ist rückläufig, auch dank Vorsorge. Neu: Frauen können nun wie Männer bereits ab 50 Jahren zum Screening. Wir informieren zu Möglichkeiten.
-
- Fehler passieren – auch Ärzten. Patienten steht dann Entschädigung zu. Behandlung ohne gründliche Aufklärung ist ebenfalls rechtswidrig. Merkblätter reichen nicht aus.
-
- Nach einer Narkose sterben zwei Chinchillas. Die Halterin glaubt an Behandlungsfehler. Sie will die Tierärzte nicht bezahlen. Zu Recht?
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.