
Ausbildungsförderung. Wer Bafög zurückzahlen muss, kann per vorzeitiger Rückzahlung ordentlich sparen. © Getty Images / Tom Werner
Nach Studienende müssen Bafög-Empfänger ihr Darlehen zurückzahlen. Bei früher Rückzahlung gibt es Rabatt. Wir sagen, was wichtig ist und bieten einen Rückzahlungsrechner.
Die Abkürzung „Bafög“ steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz: Nach seinen Regeln fördert der Staat Studierende und Schüler während ihrer Ausbildung finanziell. Studierende erhalten Bafög im Regelfall zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als zinsloses Darlehen. Den Darlehensteil verlangt der Staat zurück, den Zuschuss nicht. Aber egal wie hoch die Darlehensschuld ist, mehr als 10 010 Euro muss niemand zurückzahlen. Wichtig: Wer später als Berufstätige rasch auf einen Schlag alles zurückzahlt, der oder dem wird ziemlich viel erlassen. Mit dem Rechner der Stiftung Warentest finden Geförderte heraus, wie viel es ihnen bringt, wenn sie die Förderung vorzeitig zurückzahlen. Auszubildende, die Schüler-Bafög bekommen, erhalten die Förderung übrigens als reinen Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Tipp: Alle wichtigen Infos rund ums Thema Bafög-Antrag finden Sie in unserem Special Bafög beantragen. Seit der letzten Reform profitieren Studierende aus einkommensschwachen Haushalten zusätzlich von einer Studienstarthilfe in Höhe von 1 000 Euro.
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Mit Rente + Wohngeld liegt mein Einkommen 100 Euro unter der Grundsicherung. Verfüge noch über ein kleine Rücklage von etwa 10000 Euro.
Renten + Wohngeldbescheid reichen dem Amt nicht aus. Es will Grundsicherungsbescheid+droht mit Vollstreckung. Schulden aus dem Studium im zweiten Bildungsweg vor 30 Jahren ca. 6000 Euro. Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt-da ich in der Vergangenheit Fristen für Nachweise nicht immer pünktlich eingehalten habe. Die neuen Rückzahl-Regeln sind gnadenlos. Staats-Ausplünderung bis in die Grundsicherung hinein droht da wohl.
@salcanlatmore: Die neuen Rabattregelungen gelten für alle. Der Stichtag gilt auch schon für vorzeitige Rückzahlungen von Darlehensnehmenden, die sich bereits in der Rückzahlungsphase befinden. (maa)
@sabry.amira: Haben Sie Vielen Dank! Sie haben Recht! Die Fachabteilung wird die neuen Nachlasssätze berücksichtigen und arbeitet an der Aktualisierung. (TK)
Ihr Rechner gibt an, dass es bei Kürzung des Darlehens auf den Höchstbetrag wahrscheinlich keinen Nachlass mehr gäbe. Das ist leider falsch. Der Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung wird ab dem 01.04.2020 ebenfalls vom gedeckelten Betrag (ggf. abzüglich weiterer Abzüge) berechnet. Er beträgt bei den vollen 10.000 € 21%. Wenn weniger auf einmal zurückgezahlt wird, sinkt zwar der prozentuale Nachlass, aber auch nach Aufschub oder Ratenzahlung lässt sich zu jedem späteren Moment ein Rabatt bei Sofortzahlung beantragen. Siehe: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/VorzeitigeRueckzahlung/vorzeitigerueckzahlung_node.html (Beispiele am Ende der Seite).
@wolfgang0815: Die konkreten Rückzahlungsmodalitäten finden Sie unter dem Link Bafög-Gesetz vom September 2019 in dem obigen Absatz "Neue Erlassmöglichkeiten". Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist unter dem blau unterlegten Button DARLEHENSRÜCKZAHLUNG erläutert, bis wann man - mit welchen Voraussetzungen - längstens zahlen muss. Eine Verjährung gibt es unseres Wissens nicht. (dda)