Es ist nicht verboten, mit Birkenstock-Latschen Auto zu fahren (Oberlandesgericht Celle, Az. 322 Ss 46/07). Das Amtsgericht hatte einem Fahrer eines Lkw mit Anhänger 57,50 Euro Geldbuße aufgebrummt. Er hatte beim Fahren Birkenstock-Schuhe getragen, die vorne geschlossen und hinten offen, ohne Fersenriemen, waren.
Die OLG-Richter stellten fest, dass es keine Vorschriften gibt, die das bloße Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk verbieten.
Nur für Berufsfahrer gibt es Vorschriften. Sie müssen „den Fuß umschließendes Schuhwerk“ tragen.
Aber auch für normale Autofahrer ist es nicht ratsam, barfuß, mit Badelatschen oder hochhakigen Schuhen Auto zu fahren: Kommt es wegen der Schuhe zum Unfall, etwa weil der Fahrer von der Bremse abgerutscht ist, ist ein Bußgeld fällig. Bei Personenschaden bekommt der Fahrer strafrechtlich Ärger. Fahrer mit Vollkaskoversicherung riskieren ihren Versicherungsschutz, wenn sie mit ungeeignetem Schuhwerk einen Unfall produzieren.
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