
Seine Hügel sieht man häufig, den Maulwurf selbst so gut wie nie. © Adobe Stock
Wenn Erdhaufen den Rasen übersäen, treibt das Hobbygärtner zur Verzweiflung. Aber: Die nützlichen Tiere zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten, verbietet das Gesetz.
Hohe Bußgelder möglich
Präzedenzfälle gibt es wenige: So wurde zum Beispiel ein Rentner vom Amtsgericht Detmold wegen „Nachstellen eines wild lebenden Tieres der besonders geschützten Art“ zu einem Bußgeld von 1 500 Euro verurteilt. Er wurde dabei beobachtet, wie er ein Werkzeug mit spitzen Metallstiften in einen Maulwurfshügel rammte (Az. 2Cs-22 Js 385/14-952/14). In der zweiten Instanz kippte das Landgericht Detmold das Urteil und senkte das Bußgeld auf 250 Euro (Az. 4 Ns-22 Js 385/14-228/14). Dem Rentner konnte nicht nachgewiesen werden, dass seine Attacke Maulwürfen gelte und nicht etwa Wühlmäusen.
Lärmen gestattet
Erlaubt ist es, das Tier durch strenge Gerüche oder Lärm zu vertreiben – oder besser noch – ihm etwas Positives abzugewinnen. Er ernährt sich vorwiegend von Larven und Insekten, die sonst Gartenpflanzen befallen könnten.
-
- Sobald sich der Winter dem Ende neigt, kreucht und fleucht es wieder in den Gärten. Mit ein paar Handgriffen können Gärtner dafür sorgen, dass ihre Grünfläche nicht zur...
-
- Schnecken können für großen Frust im Gemüsegarten sorgen. Wer sie mit Schneckenkorn vertreibt oder auf entlegenen Wiesen aussetzt, entfernt mitunter aber auch eine...
-
- Manche Pflanzen sind durstig, andere wasserscheu. Mit der richtigen Handbrause werden Gartenbegeisterte allen Ansprüchen gerecht. Unsere Kollegen der schweizerischen...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Heinz57: Ihre Anfrage nehmen wir gerne als Untersuchungswunsch auf.
Wieso gibt es keinen Test, welche Mittel am besten geeignet sind?