- Anrechnung. Wenn Sie ausländische Zinserträge in Ihrer Steuererklärung angeben, rechnet das Finanzamt einbehaltene EU-Zinssteuern als Vorauszahlung auf Ihre Steuerschuld an. Ausländische Quellensteuer berücksichtigt die Behörde dagegen nur zum Teil und sie wirkt sich nur aus, wenn Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge im Jahr höher als 1 421 Euro (Ehepaare 2 842 Euro) sind.
- Information.Fragen Sie bei Ihrer ausländischen Bank nach, ob Ihre Geldanlagen und Wertpapiere unter die EG-Zinsrichtlinie fallen. So behalten Sie den Überblick, welche steuerpflichtigen Erträge die Bank meldet oder ob sie Quellensteuer auf Zinsen nach Deutschland abführt. Von den durch die EG-Zinsrichtlinie vorgeschriebenen Kontrollmitteilungen selbst erfahren Sie nichts.
- Quellensteuer. In manchen Ländern müssen sie für alle oder bestimmte Kapitalerträge zusätzliche eine Quellensteuer jenseits der EG-Zinsrichtlinie zahlen. Solche Steuern verringern die Rendite ihrer Geldanlage. Die übrigen Erträge müssen Sie wie gewohnt in Deutschland versteuern.
- Selbstanzeige. Wenn Ihr Finanzamt erstmals von einem Guthaben im Ausland erfährt, können die Beamten Sie nach der Herkunft des Geldes und nach Zinseinkünften vergangener Jahre fragen. Wenn Sie steuerpflichtige Kapitalerträge verschwiegen haben, sollten Sie sofort einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht um Rat fragen. Unter Umständen können sie mit einer Selbstanzeige eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung verhindern.
- Ermittlung. Wenn die Finanzbehörden Ihnen bereits auf die Spur gekommen sind, ist es zu spät. Die Selbstanzeige nützt dann nichts mehr. Zumindest wenn es um höhere Beträge geht, drohen empfindliche Strafen. Sie sollten in einem solchen Fall unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten, der Erfahrung mit Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung hat.
- Nachzahlung. In jedem Fall gilt: Die Steuern, die bei ordnungsgemäßer Erklärung fällig gewesen wären, müssen Sie nachzahlen. Etwaige Geldbußen oder -strafen fallen zusätzlich an.
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Ausländische Zinserträge
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guten tag,
ich habe gestern nun 1 tagesgeldkonto im ausland eröffnet(italien).somit werde ich auch zinsen erhalten, aber habe heute erfahren, dass die bank(iwbank) so ein freistellungsauftrag nicht haben und sie meinten ich muss die zinsen im steuererklärung angeben und nachzahlen... war es jz eine blöde idee 1 konto in italien zu eröffnen oder wie zahle ich ab jz die gewinne??
bitte um hilfe, auf dem konto hab ich nicht viel, nur 3000 euro( ps: ich bin student)