Ausländische Zinserträge

Dividendensteuer

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Für Dividenden aus Aktien und ­Aktienfonds bleibt alles wie bisher. Ausländische Anleger zahlen meist Quellensteuer und erhalten auf ­Antrag im Anlegerland Ermäßigung. Den Rest können sie sich in ihrer Steuererklärung anrechnen lassen.
Diese Sätze gelten in den wichtigsten Anlegerländern
(in Prozent):
 

Land

Quellensteuer

Ermäßigung Fußnote: 1

Anrechenbar Fußnote: 2

Belgien

25    

10    

15    

Dänemark

25    

10    

15    

Finnland

15    

-    

15    

Frankreich

25    

10    

15    

Griechenland

45    

20    

25    

Großbrit.

–    

–    

–    

Irland

–    

–    

–    

Italien

27    

12    

15    

Luxemburg

25    

10    

15    

Niederlande

25    

10    

15    

Österreich

25    

10    

15    

Portugal

25    

10    

15    

Schweden

30    

15    

15    

Schweiz

35    

20    

15    

Spanien

25    

10    

15    

Legende

Fußnote: 1
Auf Antrag im Ausland.
Fußnote: 2
In der Steuererklärung in Deutschland.

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