Arbeitslosengeld II Völlig steuerfrei

Wer im Laufe des Jahres arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bekommt, muss später in seiner Steuererklärung nur das Arbeitslosengeld I angeben, nicht aber das Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld I beeinflusst die Höhe der jährlichen Steuerschuld. Das Arbeitslosengeld II ändert dagegen nichts daran.

Auch Verdienste aus Ein-Euro-Jobs erhöhen die Steuerschuld nicht. Die Aufwandsentschädigung von 1 bis 2 Euro pro Stunde ist außerdem frei von Sozialabgaben, weil keine Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts vorliegt. Darauf weist die Oberfinanz­direktion Münster hin.

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