Wer im Laufe des Jahres arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bekommt, muss später in seiner Steuererklärung nur das Arbeitslosengeld I angeben, nicht aber das Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld I beeinflusst die Höhe der jährlichen Steuerschuld. Das Arbeitslosengeld II ändert dagegen nichts daran.
Auch Verdienste aus Ein-Euro-Jobs erhöhen die Steuerschuld nicht. Die Aufwandsentschädigung von 1 bis 2 Euro pro Stunde ist außerdem frei von Sozialabgaben, weil keine Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts vorliegt. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Münster hin.
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- Im Jahr 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen kräftig. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben.
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- Ob nach Kündigung oder Vertragsende – Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen.
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- Bürgergeld kann beantragen, wer kein Arbeitslosengeld erhält. 2024 stieg das Bürgergeld um etwa 12 Prozent an. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch.
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