Zahlt der Vermieter seinem Mieter eine finanzielle Entschädigung, damit er vorzeitig aus der Wohnung auszieht, kann er das Geld unter Umständen steuerlich absetzen: Wenn die Wohnung modernisiert und anschließend für eine höhere Miete anderweitig vermietet werden soll, können Vermieter die Auszugsprämie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Auch wenn die Immobilie anschließend verkauft wird, kann die Abfindung als Werbungskosten angesetzt werden. Dann mindert sie den Veräußerungsgewinn, der versteuert werden muss, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre vergangen sind.
Achtung: Nicht absetzbar ist die Auszugsprämie allerdings, wenn der Vermieter den Mieter deshalb zum Auszug bewegen will, weil er anschließend die Wohnung selbst nutzen möchte (BFH, Az. IX 38/03).
-
- Ab sofort können Steuerzahler ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen – für die meisten lohnt es sich. Finanztest gibt Tipps, wie es mit der Erstattung klappt.
-
- Richtig abrechnen und Geld zurückholen: Die Stiftung Warentest stellt vor, wie Arbeitnehmer, Familien und Rentner das Beste aus der Steuererklärung 2024 rausholen können.
-
- Mit dem Finanzamt abzurechnen, kann sich richtig lohnen. Besonders Angestellte und Menschen mit Behinderung profitieren bei der Steuererklärung 2021 durch neue Boni.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.