Recht­liches Was bei Urheber- und Markenrecht gilt

Artikel und Test­ergeb­nisse aus unseren Publikationen werden teil­weise ohne unsere Zustimmung abge­druckt oder online verbreitet. Dies kann die urheberrecht­lichen Nutzungs­rechte und Markenrechte der Stiftung Warentest verletzen. Welche Regeln andere Medien zu beachten haben.

Recht­liches - Was bei Urheber- und Markenrecht gilt

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Tests urheberrecht­lich geschützt

Die in den Zeit­schriften Stiftung Warentest und Stiftung Warentest Finanzen sowie unter www.test.de abruf­baren Artikel sind als Sprach­werke urheberrecht­lich geschützt. Dies gilt auch für die Darstellung der Test­ergeb­nisse. Die Test­ergeb­nisse sind das wesentliche Ergebnis einer von der Stiftung Warentest zu jedem Test aufgebauten Daten­bank. Dieses Leistungs­ergebnis ist durch Vorschriften des Urhe­berge­setzes gegen die Verbreitung durch Dritte geschützt.

Die Stiftung Warentest allein ist berechtigt, die von ihr veröffent­lichten Artikel und Test­ergeb­nisse zu nutzen. Dies gilt sowohl für die Veröffent­lichung von Artikeln und Test­ergeb­nissen in Printmedien als auch in Online-Medien. Derartige Nutzungen sind grund­sätzlich nur mit unserer Zustimmung zulässig.

Hier­von ausgenommen sind lediglich Veröffent­lichungen, in denen Auszüge von Artikeln der Stiftung Warentest entsprechend des urheberrecht­lichen Zitat­rechts gem. § 51 des Urheber­rechts­gesetzes (UrhG) genutzt werden.

Allerdings gilt das Zitatrecht nur in sehr engen Grenzen. So ist beispiels­weise eine teil­weise Über­nahme von Artikeln der Stiftung Warentest nur zulässig, wenn dies in einem selbst­ständigen Werk lediglich zur Erläuterung oder als Nach­weis dient.

Keinesfalls ist die Über­nahme ganzer Artikel oder Tests erlaubt. Bei einem zulässigen Zitat muss immer die Quelle (Link oder Heft­ausgabe) angegeben werden.

Schutz der Marke „Stiftung Warentest“

Die Marken der Stiftung Warentest genießen eine über­ragende Bekannt­heit. Sie sind daher auch vor unerlaubter Rufausbeutung geschützt. Die Stiftung Warentest sieht regel­mäßig eine Marken­verletzung darin, wenn die Wort­marke „Stiftung Warentest“ mit Werbe­links (sogenannte Affiliate-Links) zu den von uns getesteten Produkten kombiniert wird, um damit Einnahmen zu generieren.

Rechts­ansprüche

Die Stiftung Warentest hat bei einer Verletzung ihrer Urheberrechte oder Marken Rechts­ansprüche, die von der Unterlassung über Auskunft bis zu Schadens­ersatz gehen können. Sie behält sich die Geltendmachung dieser Rechte vor.

FAQ: Häufige Fragen

Hier haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Urheberrecht und Nach­drucke für Sie beant­wortet.

Recht­liches - Was bei Urheber- und Markenrecht gilt

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Welche Inhalte darf ich kostenlos verwenden?

Hierfür gibt es folgende Möglich­keiten:

- Sie über­nehmen eine Pressemitteilung inklusive Link.
- Sie nutzen für journalistische Zwecke weiteres Pressematerial wie Bilder oder Videos.
- Sie nutzen Über­schrift und Teaser (keine Bilder) aus unserem RSS-Feed.
- Sie setzen einen einfachen Link, den Sie selbst kurz betexten.

Darf ich längere Texte über­nehmen?

Nein. Das geht nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Stiftung Warentest.

Darf ich Test­tabellen über­nehmen?

Nein. Test­tabellen dürfen grund­sätzlich nicht über­nommen werden – weder voll­ständig noch auszugs­weise (z. B. durch Offenlegung von Qualitäts­urteilen oder Gruppen­urteilen eines Produkts). Bitte verlinken Sie auf den voll­ständigen Test auf test.de oder verweisen Sie statt­dessen auf die entsprechende Heft­ausgabe.

Ich habe auf test.de einen Test gekauft. Darf ich ihn weiter verbreiten?

Auf test.de gekaufte Tests dienen nur der privaten Nutzung. Eine Weitergabe, die über die Privatkopie hinaus­geht, ist grund­sätzlich genehmigungs­pflichtig. Dies gilt insbesondere für die gewerb­liche oder öffent­liche Nutzung.

Darf ich die PDF-Datei auf meiner Webseite zum Download anbieten?

Nein. Die Stiftung Warentest lebt vom Verkauf ihrer Publikationen – auch im Internet. PDF-Dateien dürfen daher nicht über­nommen, verbreitet oder veröffent­licht werden.

Darf ich Ihren Test verlinken?

Gerne. Wir freuen uns über jeden Link. Für einen Link brauchen Sie auch keine Genehmigung von uns. Bitte linken Sie immer direkt auf das Thema (nicht auf die Start­seite).

Kann ich einen kompletten Heft-Artikel nutzen?

Ab einer bestimmten Auflage fertigt die Stiftung Warentest Sonderdrucke an. Diese Sonder­drucke sind kosten­pflichtig und müssen bei der Stiftung Warentest bestellt werden. Das gleiche gilt für PDFs, die per Newsletter oder im Intranet veröffent­licht werden sollen.

Kann ich Artikel der Stiftung Warentest in unseren elektronischen Pressespiegel über­nehmen?

Gegen eine Nutzungs­gebühr ist das möglich. Sie können entsprechende Rechte bei der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG erwerben.

Darf ich das Logo der Stiftung Warentest nutzen?

Das Logo der Stiftung Warentest darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Stiftung Warentest genutzt werden. Falls Sie mit einem Test­ergebnis werben wollen, besteht die Möglich­keit, mit der RAL gGmbH einen Logolizenzvertrag zu schließen. Wenn Sie redak­tionell über einen Test der Stiftung Warentest berichten möchten, kontaktieren Sie bitte die Abteilung Kommunikation.

Darf ich Affiliate-Links auf getestete Produkte setzen?

Nein. Die Stiftung Warentest betrachtet es regel­mäßig als Marken­verletzung, wenn die Wort­marke „Stiftung Warentest“ mit Werbe­links (sogenannten Affiliate-Links) zu den von ihr getesteten Produkten kombiniert wird, um damit Einnahmen zu generieren.

Darf ich Bilder von test.de herunter­laden und verbreiten?

Nur mit schriftlicher Genehmigung der Stiftung Warentest. Einige allgemeine Bilder über die Stiftung Warentest, Cover und Prüf­bilder finden Sie für journalistische Zwecke kostenlos zum Download unter Pressebilder.

Kann ich Fotos aus den Heften bekommen und nach­drucken?

Die Abteilung Kommunikation kann auf Anfrage Fotos zur Verfügung stellen, wenn die Stiftung Warentest die Rechte daran besitzt (in der Regel bei Produkt- und Prüf­bildern) und die Verwendung ausschließ­lich im Zusammen­hang mit der journalistischen Bericht­erstattung über einen Test erfolgt.

Welche Bild­quelle soll ich angeben?

Wenn Sie Nutzungs­rechte an Bildern der Stiftung Warentest erhalten haben, geben Sie als Bild­quelle bitte „Stiftung Warentest“ an. Es sei denn, wir haben Ihnen einen anderen Bild­nach­weis genannt.

Linktausch: Wenn ich Sie verlinke, verlinken Sie dann zurück?

Nein. An Linktausch­programmen nehmen wir grund­sätzlich nicht teil. Jeder externe Link ist eine Einzel­fall­entscheidung, die unsere Redak­tion fällt, wenn auf der Seite ein geprüfter Mehr­wert zu dem jeweiligen Thema vorhanden ist.

Weitere Fragen?

Die Abteilung Kommunikation hilft gerne weiter.

Kontakt

Wenn Sie über die Stiftung Warentest berichten oder Expertinnen und Experten interviewen möchten, kontaktieren Sie das Kommunikations-Team.