Artikel und Testergebnisse aus unseren Publikationen werden teilweise ohne unsere Zustimmung abgedruckt oder online verbreitet. Dies kann die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Markenrechte der Stiftung Warentest verletzen. Welche Regeln andere Medien zu beachten haben.

© iStockphoto/Velchev
Tests urheberrechtlich geschützt
Die in den Zeitschriften Stiftung Warentest und Stiftung Warentest Finanzen sowie unter www.test.de abrufbaren Artikel sind als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die Darstellung der Testergebnisse. Die Testergebnisse sind das wesentliche Ergebnis einer von der Stiftung Warentest zu jedem Test aufgebauten Datenbank. Dieses Leistungsergebnis ist durch Vorschriften des Urhebergesetzes gegen die Verbreitung durch Dritte geschützt.
Die Stiftung Warentest allein ist berechtigt, die von ihr veröffentlichten Artikel und Testergebnisse zu nutzen. Dies gilt sowohl für die Veröffentlichung von Artikeln und Testergebnissen in Printmedien als auch in Online-Medien. Derartige Nutzungen sind grundsätzlich nur mit unserer Zustimmung zulässig.
Hiervon ausgenommen sind lediglich Veröffentlichungen, in denen Auszüge von Artikeln der Stiftung Warentest entsprechend des urheberrechtlichen Zitatrechts gem. § 51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genutzt werden.
Allerdings gilt das Zitatrecht nur in sehr engen Grenzen. So ist beispielsweise eine teilweise Übernahme von Artikeln der Stiftung Warentest nur zulässig, wenn dies in einem selbstständigen Werk lediglich zur Erläuterung oder als Nachweis dient.
Keinesfalls ist die Übernahme ganzer Artikel oder Tests erlaubt. Bei einem zulässigen Zitat muss immer die Quelle (Link oder Heftausgabe) angegeben werden.
Schutz der Marke „Stiftung Warentest“
Die Marken der Stiftung Warentest genießen eine überragende Bekanntheit. Sie sind daher auch vor unerlaubter Rufausbeutung geschützt. Die Stiftung Warentest sieht regelmäßig eine Markenverletzung darin, wenn die Wortmarke „Stiftung Warentest“ mit Werbelinks (sogenannte Affiliate-Links) zu den von uns getesteten Produkten kombiniert wird, um damit Einnahmen zu generieren.
Rechtsansprüche
Die Stiftung Warentest hat bei einer Verletzung ihrer Urheberrechte oder Marken Rechtsansprüche, die von der Unterlassung über Auskunft bis zu Schadensersatz gehen können. Sie behält sich die Geltendmachung dieser Rechte vor.
Alle Fragen im Überblick
- Welche Inhalte darf ich kostenlos verwenden?
- Darf ich längere Texte übernehmen?
- Darf ich Testtabellen übernehmen?
- Ich habe auf test.de einen Test gekauft. Darf ich ihn weiter verbreiten?
- Darf ich die PDF-Datei auf meiner Webseite zum Download anbieten?
- Darf ich Ihren Test verlinken?
- Kann ich einen kompletten Heft-Artikel nutzen?
- Kann ich Artikel der Stiftung Warentest in unseren elektronischen Pressespiegel übernehmen?
- Darf ich das Logo der Stiftung Warentest nutzen?
- Darf ich Affiliate-Links auf getestete Produkte setzen?
- Darf ich Bilder von test.de herunterladen und verbreiten?
- Kann ich Fotos aus den Heften bekommen und nachdrucken?
- Welche Bildquelle soll ich angeben?
- Linktausch: Wenn ich Sie verlinke, verlinken Sie dann zurück?
- Weitere Fragen?
FAQ: Häufige Fragen
Hier haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Urheberrecht und Nachdrucke für Sie beantwortet.

© Fotolia/Fineas
-
Welche Inhalte darf ich kostenlos verwenden?
-
Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:
- Sie übernehmen eine Pressemitteilung inklusive Link.
- Sie nutzen für journalistische Zwecke weiteres Pressematerial wie Bilder oder Videos.
- Sie nutzen Überschrift und Teaser (keine Bilder) aus unserem RSS-Feed.
- Sie setzen einen einfachen Link, den Sie selbst kurz betexten.
-
Darf ich längere Texte übernehmen?
-
Nein. Das geht nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Stiftung Warentest.
-
Darf ich Testtabellen übernehmen?
-
Nein. Testtabellen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden – weder vollständig noch auszugsweise (z. B. durch Offenlegung von Qualitätsurteilen oder Gruppenurteilen eines Produkts). Bitte verlinken Sie auf den vollständigen Test auf test.de oder verweisen Sie stattdessen auf die entsprechende Heftausgabe.
-
Ich habe auf test.de einen Test gekauft. Darf ich ihn weiter verbreiten?
-
Auf test.de gekaufte Tests dienen nur der privaten Nutzung. Eine Weitergabe, die über die Privatkopie hinausgeht, ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dies gilt insbesondere für die gewerbliche oder öffentliche Nutzung.
-
Darf ich die PDF-Datei auf meiner Webseite zum Download anbieten?
-
Nein. Die Stiftung Warentest lebt vom Verkauf ihrer Publikationen – auch im Internet. PDF-Dateien dürfen daher nicht übernommen, verbreitet oder veröffentlicht werden.
-
Darf ich Ihren Test verlinken?
-
Gerne. Wir freuen uns über jeden Link. Für einen Link brauchen Sie auch keine Genehmigung von uns. Bitte linken Sie immer direkt auf das Thema (nicht auf die Startseite).
-
Kann ich einen kompletten Heft-Artikel nutzen?
-
Ab einer bestimmten Auflage fertigt die Stiftung Warentest Sonderdrucke an. Diese Sonderdrucke sind kostenpflichtig und müssen bei der Stiftung Warentest bestellt werden. Das gleiche gilt für PDFs, die per Newsletter oder im Intranet veröffentlicht werden sollen.
-
Kann ich Artikel der Stiftung Warentest in unseren elektronischen Pressespiegel übernehmen?
-
Gegen eine Nutzungsgebühr ist das möglich. Sie können entsprechende Rechte bei der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG erwerben.
-
Darf ich das Logo der Stiftung Warentest nutzen?
-
Das Logo der Stiftung Warentest darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Stiftung Warentest genutzt werden. Falls Sie mit einem Testergebnis werben wollen, besteht die Möglichkeit, mit der RAL gGmbH einen Logolizenzvertrag zu schließen. Wenn Sie redaktionell über einen Test der Stiftung Warentest berichten möchten, kontaktieren Sie bitte die Abteilung Kommunikation.
-
Darf ich Affiliate-Links auf getestete Produkte setzen?
-
Nein. Die Stiftung Warentest betrachtet es regelmäßig als Markenverletzung, wenn die Wortmarke „Stiftung Warentest“ mit Werbelinks (sogenannten Affiliate-Links) zu den von ihr getesteten Produkten kombiniert wird, um damit Einnahmen zu generieren.
-
Darf ich Bilder von test.de herunterladen und verbreiten?
-
Nur mit schriftlicher Genehmigung der Stiftung Warentest. Einige allgemeine Bilder über die Stiftung Warentest, Cover und Prüfbilder finden Sie für journalistische Zwecke kostenlos zum Download unter Pressebilder.
-
Kann ich Fotos aus den Heften bekommen und nachdrucken?
-
Die Abteilung Kommunikation kann auf Anfrage Fotos zur Verfügung stellen, wenn die Stiftung Warentest die Rechte daran besitzt (in der Regel bei Produkt- und Prüfbildern) und die Verwendung ausschließlich im Zusammenhang mit der journalistischen Berichterstattung über einen Test erfolgt.
-
Welche Bildquelle soll ich angeben?
-
Wenn Sie Nutzungsrechte an Bildern der Stiftung Warentest erhalten haben, geben Sie als Bildquelle bitte „Stiftung Warentest“ an. Es sei denn, wir haben Ihnen einen anderen Bildnachweis genannt.
-
Linktausch: Wenn ich Sie verlinke, verlinken Sie dann zurück?
-
Nein. An Linktauschprogrammen nehmen wir grundsätzlich nicht teil. Jeder externe Link ist eine Einzelfallentscheidung, die unsere Redaktion fällt, wenn auf der Seite ein geprüfter Mehrwert zu dem jeweiligen Thema vorhanden ist.
-
Weitere Fragen?
-
Die Abteilung Kommunikation hilft gerne weiter.