test März 2004 Einstiegsdroge Alcopops: Minderjährige kaufen verbotenen Alkohol

In vielen Alcopops steckt mehr als ein doppelter Schnaps, doch durch die Süße und das intensive Aroma schmeckt man ihn nicht. Deshalb sind die bunten Mixgetränke vor allem bei 14– bis 17-Jährigen beliebt. Die Stiftung Warentest untersuchte für die März-Ausgabe der Zeitschrift test 57 verschiedene Alcopops und schickte Jugendliche auf Einkaufstour. Ergebnis: In drei von vier Fällen wurden die Flaschen problemlos an Minderjährige verkauft.

Der Alkohol in Alcopops ist gut getarnt, das Etikett verrät nicht viel. Die Angaben stimmen mitunter nicht. Bei einem Produkt lag der Alkoholgehalt sogar um fast 11 Prozent über dem angegebenen Wert des Herstellers. Die oft abenteuerlichen Namen – White Kiss, Free Climber, Sex on the Beach – zielen auf Emotion, nicht auf Information. Die Mixturen mit Wodka, Rum, Whisky, Tequila und anderen harten Spirituosen schmecken süß, meist fruchtig wie Limonade oder Brause. Das aber kann gefährlich werden. Die peppig aufgemachten Flaschen enthalten im Schnitt 12 bis 13 Gramm Alkohol – so viel wie ein doppelter Schnaps. Der steigt wegen der Süße schnell zu Kopf und die Reaktionen sind unberechenbar. Fatal ist die Wirkung als Einstiegsdroge, denn den Jugendlichen ist nicht bewusst, welche Alkoholmenge sie mit Alcopops zu sich nehmen.

Obwohl das Jugendschutzgesetz den Verkauf von Alcopops mit Spirituosen an Minderjährige verbietet, wird der süße Drink mit hartem Sprit an Kinder verkauft. Drei von vier Verkaufsstellen im Test gaben diverse Alcopops an Minderjährige ab. Je Einkaufstour bekamen zwei Jugendliche insgesamt 20 Flaschen. Diese enthalten insgesamt fast 250 Gramm reinen Alkohol. Das reicht fürs „Koma-Trinken“ oder eine Alkoholvergiftung. Ausführliche Informationen zu Alcopops finden sich in der März-Ausgabe von test.

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