Rund um den Wohnungsschlüssel kursieren viele Märchen: so dürfe der Vermieter einen Schlüssel „für alle Fälle“ behalten und damit die Wohnung betreten, und zusätzliche Schlüssel müsse man immer selbst bezahlen. Die Zeitschrift Finanztest beantwortet in ihrer April-Ausgabe zehn Fragen von der Schlüsselübergabe bis zur Rückgabe an den Vermieter und räumt so mit dem Märchen auf.
Nein, ein Vermieter darf nicht einfach so einen Schlüssel zur Wohnung behalten, es sei denn, man erlaubt es ihm ausdrücklich. Wäre dies nicht der Fall und der Vermieter betritt die Wohnung, wäre es Hausfriedensbruch, so die Zeitschrift Finanztest (4/2007). Das Magazin beantwortet zehn Fragen rund um den Mythos Wohnungsschlüssel und erklärt beispielsweise, welche Schlüssel man beim Einzug bekommen muss. Zudem muss der Vermieter so viele Schlüssel wie benötigt stellen, auch für die Tagesmutter, den bezahlt dann aber der Mieter. Beantwortet wird auch die Streitfrage, wer haftet, wenn der Schlüssel weg ist. Fast alle Antworten werden mit Gerichtsurteilen belegt, so dass diejenigen, die vor Gericht ziehen müssen, um ihre Rechte durchzusetzen, bestens gewappnet sind.
Nutzungsbedingungen Bild- und Videomaterial
Die Verwendung von Bild- und Videomaterial ist bei redaktioneller Berichterstattung über das jeweilige Thema und unter Angabe der Quelle „Stiftung Warentest“ honorarfrei. Bei Online-Verwendung muss auf den zugehörigen Inhalt auf test.de verlinkt werden. Eine werbliche oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.