Mussten bis jetzt alle Modernisierungsmaßnahmen in einem Haus von den Eigentümern einstimmig genehmigt werden, soll sich dies mit der Reform des Wohneigentumsrechts ändern. Künftig haben es Eigentümer leichter, bestimmte Entscheidungen mit Mehrheiten zu fällen. Sogar die Gegner einer Entscheidung können dann gezwungen werden, sich an den Kosten der beschlossenen Maßnahme zu beteiligen. Das neue Recht tritt vermutlich zum 1. Juli 2007 in Kraft.
Als Modernisierung gilt eine Maßnahme, wenn sie zum Beispiel die Wohnverhältnisse verbessert. Der Anbau eines Balkons, der Einbau einer energiesparenden Heizungsanlage oder das Anbringen von Fahrradständer oder Gegensprechanlage zählen dazu. Um die Maßnahme zu beschließen, brauchen die Eigentümer eine qualifizierte Mehrheit. Drei Viertel aller Stimmberechtigten müssen dafür stimmen und diese Dreiviertelmehrheit muss zusammen mehr als die Hälfte der im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteile besitzen.
Die Eigentümer können, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, auch leichter Beschlüsse fassen, die Kosten für Instandhaltung oder Instandsetzung der Wohnung anders als nach Eigentumsanteilen umzulegen. Wieder genügt eine qualifizierte Mehrheit. Eine einfache Mehrheit genügt hingegen zukünftig, um die Betriebs- und Verwaltungskosten neu zu verteilen.
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