Telefonwerbung Wie man sich wehren kann

Die Ankündigung eines Gewinns oder die Bitte um Teilnahme an einer Meinungsumfrage sind übliche Köder, um am Telefon Kapitalanlagen, Telefonverträge, Zeitschriftenabonnements, Reisen oder Glücksspiele zu verkaufen. Inzwischen sind Zehntausende Verbraucher von solchen Anrufen genervt. Wie man sich wehren kann, wenn man im Gespräch angeblich einen Vertrag abgeschlossen hat, beschreibt die Zeitschrift Finanztest.

Schon vor Jahren hat der Bundesgerichtshof unerbetene Werbeanrufe, bei denen Privatpersonen „kalt erwischt“ werden, untersagt. Sie stellen nach Auffassung des höchsten Gerichts eine besonders schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre dar. Doch viele, auch als seriös bekannte Firmen, halten sich nicht daran.

Wer Werbeanrufe vermeiden möchte, sollte nie zustimmen, dass die eigene Telefonnummer für Werbezwecke verwendet wird. Wer sich über lästige Anrufe ärgert, sollte nach dem Namen des Anrufers sowie nach dem Namen und der Adresse der Firma fragen und diese Informationen zusammen mit Daten und Uhrzeit des Anrufs an die nächste Verbraucherzentrale senden. Diese geht rechtlich gegen belästigende Telefonwerbung vor. Kommt nach einem Telefonat eine Rechnung, obwohl man nichts bestellt hat, sollte man sie auf keinen Fall bezahlen. Stattdessen sollte man der Firma schriftlich mitteilen, dass man nichts bestellt hat. Sinnvoll ist es auch, die Firma wegen Betrugs anzuzeigen.

Weitere Tipps finden sich in der August-Ausgabe von Finanztest oder unter www.finanztest.de.

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