Wer rechtzeitig Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegt, kann wichtige Musterprozesse beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht mitgewinnen. Steuerzahler, die spätestens einen Monat nach Erhalt ihres Steuerbescheids Einspuch erhoben haben, sichern sich so die Chance auf mehr Geld.
Verhandelt wird beispielsweise, ob der Solidaritätszuschlag, der 1995 eingeführt wurde, unbegrenzt erhoben werden darf oder nur bis zum Jahr 2002. Sollte der Solidaritätszuschlag rückwirkend kippen, können alle, die ihren Steuerbescheid mit Einsprüchen in diesem Punkt offen gehalten haben, Geld zurückbekommen. Die Gerichte müssen auch klären, ob Studenten die Ausgaben für ihr erstes Studium voll als Werbungskosten absetzen können, ob Anleger für ihre Zinseinkünfte Steuern zahlen müssen und verheiratete Eltern einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro im Jahr haben.
Nur zu den großen Streitfragen des Steuerrechts sind keine Einsprüche nötig. Das Finanzamt lässt dazu die Steuerbescheide für das Jahr 2005 von sich aus offen. Dies betrifft beispielsweise die Frage, ob Versicherte für die Altersvorsorge und für Schutz wie Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherungen zu wenig Sonderausgaben absetzen können. Wenn ein Musterverfahren rückwirkend Steuerersparnisse bringt, profitieren Steuerzahler automatisch.
Ob für Anleger, Eltern, Rentner oder Studenten – Finanztest nennt in der aktuellen Ausgabe und unter www.finanztest.de die wichtigsten Musterprozesse, von denen Steuerzahler profitieren können und bietet Mustertexte für den richtigen Einspruch.
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