Richtig Vererben Ein Testament kann vor dem Schlimmsten bewahren

Beim Erben gilt: Liegt kein Testament vor, gehört jedem alles und alle müssen gemeinsam über das Erbe entscheiden. So sieht es das Gesetz vor. Deshalb gibt es in diesen Fällen auch so viel Streit. Der ließe sich vermeiden, wenn ein Testament die Vermögensaufteilung genau regeln würde. Doch nicht einmal ein Drittel der Deutschen schreibt ein Testament.

Die Zeitschrift Finanztest hat für alle, die etwas zu erben oder zu vererben haben, zusammengetragen, worauf es ankommt. Und sie schreibt, dass es manchmal besser ist, sich schon frühzeitig vom Vermögen zu trennen und es seinen Lieben zu schenken, damit der Staat nicht zu sehr mitkassiert.

Wer mit der gesetzlich geregelten Reihenfolge beim Erben nicht einverstanden ist, braucht ein Testament. Das kann er bei einem Notar machen oder es selbst aufsetzen, und zwar unbedingt handschriftlich. Wer jemanden pflegt, der ihm dafür etwas vererben will, sollte einen Erbvertrag schließen, der für beide eine Sicherheit darstellt.

In der Mai-Ausgabe von Finanztest erfahren Leser zudem, dass man ein Testament nicht im Bankschließfach aufbewahren sollte, wie viel der Staat kassiert, in welchen Fällen man besser schon vorher sein Erbe verschenkt und wo man sich Rat holen kann.

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