Patienten­verfügung Worte für Leben und Tod

Seit September 2009 ist die Patienten­verfügung im Gesetz verankert. Jeder Erwachsene kann seitdem verbindlich fest­halten, welche medizi­nische Behand­lung er wünscht oder ablehnt, für den Fall, dass er sich einmal nicht mehr äußern kann. Doch wie geht ein Mensch mit so viel Verantwortung um? Finanztest erläutert in der Februar-Ausgabe an einigen Beispielen, welche Wünsche jeder zu Papier bringen kann und erklärt, was dabei zu beachten ist.

Eine Patienten­verfügung ist nur sinn­voll, wenn sich der Verfasser über die Folgen im Klaren ist. Wichtig ist daher das Gespräch mit einem Arzt und den Angehörigen. Auch Anmerkungen zu Werten, Erleb­nissen, Wünschen und Ängsten in der Patienten­verfügung helfen nach dem Willen des Patienten zu handeln. Schließ­lich sollte aus der Verfügung hervorgehen, in welchem Fall sie genau gelten soll.

Das Pilot­projekt „beizeiten begleiten“ testet Patienten­verfügungen in drei Senioren­heimen. Dort verrät zum Beispiel ein roter Aufkleber auf dem Bett einer Patientin, dass Ärzte nur Schmerzen lindern, nicht aber ihr Leben verlängern dürfen. Nur wenn sich die Patientin noch anders äußert, dürfen die Ärzte sie retten. Bis Ende des Jahres wollen die Projektleiter von „beizeiten begleiten“ ihren Bericht veröffent­lichen. Finanztest beschreibt, wie die Bewohner dort und andere Interes­sierte die Fragen für sich geregelt haben.

Mehr zum Thema Patienten­verfügung ist zu lesen in der Februar-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest und online unter www.test.de.

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