Der Bundesfinanzhof muss rund 3 000 Steuerstreitfälle entscheiden. Steuerzahler, die von diesen steuerrechtlichen Fragen betroffen ist, kann sich einklinken und mitgewinnen. Eine Auswahl der wichtigsten Musterprozesse veröffentlicht die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und zeigt, wie Steuerzahler vorgehen sollten und wo sie sich zu weiteren anhängigen Verfahren informieren können.
Neben Dauerbrennern wie dem häuslichen Arbeitszimmer, Bildungskosten oder Firmenwagen spielt auch die elektronische Datenübertragung eine Rolle. Der Bundesfinanzhof muss zum Beispiel entscheiden, ob ein Eingabefehler bei der Benutzung des Programms ElsterFormular ein grobes Verschulden des Steuerzahlers ist. Wenn nicht, kann der Steuerzahler den Steuerbescheid später noch zu seinen Gunsten ändern lassen.
Diese und viele weitere steuerrechtliche Fragen entscheiden die höchsten Gerichte voraussichtlich in diesem Jahr. Die meisten sind Sache des Bundesfinanzhofs in München, einige klären das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
In Streitfragen, die sehr viele Menschen betreffen, lassen Finanzämter die Steuerbescheide automatisch offen. Dazu gehört zum Beispiel, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsmäßig ist oder ob Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten gelten.
Der ausführliche Bericht Musterprozesse erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 20.03.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/steuerbescheid abrufbar.
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