Häusliche Pflege Hilfe aus Osteuropa ab 1. Mai 2011 legal, aber teuer

Wer eine Haus­halts­hilfe aus Osteuropa beschäftigt, kann dies ab 1. Mai 2011 leichter und unbürokratischer tun als zuvor. Denn dann gilt die Arbeitnehmerfreizügig­keit inner­halb der Europäischen Union auch für Bürger aus Polen, Ungarn, Tschechien und anderen osteuropäischen Staaten. Ausgenommen hier­von sind Rumänien und Bulgarien. Interes­sant ist diese neue Freizügig­keit für diejenigen, die eine Rundum-Betreuung für hilfebedürftige Angehörige suchen, zum Beispiel für Angehörige mit Demenz oder betagte Eltern. Was bei der Beschäftigung einer Haus­halts­hilfe aus Osteuropa zu beachten ist, damit das Arbeits­verhältnis legal ist, steht in der aktuellen Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest.

Der bürokratische Aufwand, mit dem ab Mai Arbeits­kräfte aus den osteuropäischen Staaten einge­stellt werden können, sinkt deutlich. Was jetzt noch zu tun ist, erklärt Finanztest Schritt für Schritt – von der Anmeldung der Haus­halts­hilfe bei Einwohnermeldeamt und Krankenkasse über das Beantragen einer Betriebs­nummer bei der Arbeits­agentur bis zum Abführen der Sozial­versicherungs­beiträge. Die Kosten für eine fest einge­stellte Haus­halts­hilfe liegen nach Schät­zungen zwischen 1.500 und 2.000 Euro im Monat.

Fall­stricke lauern, wenn die Haus­halts­hilfe nicht fest angestellt wird. Das geht zum Beispiel über deutsche Vermitt­lungs­firmen, die den Kontakt zu Haus­halts­hilfen herstellen. Ein ausländisches Unternehmen „entsendet“ dann die Haus­halts­hilfe nach Deutsch­land. Das ist aber meist nur dann recht­lich sauber, wenn die Firmen eine „Verleiher­erlaubnis“ der Bundes­agentur für Arbeit haben. Besonders heikel ist die Situation, wenn die Helfe­rinnen im EU-Ausland als Selbst­ständige gemeldet sind. Das ist in der Branche zwar verbreitet – aber riskant. Denn der Zoll geht von „Schein­selbst­ständig­keit“ aus, da die Helferin bei einem alten Menschen einzieht und ihre Arbeit kaum selbst bestimmen kann. Und dann drohen der Familie, die die Helferin beschäftigt, ein Bußgeld und schlimms­tenfalls ein Straf­verfahren.

Der ausführ­liche Artikel „Häusliche Pflege“ ist online unter Betreuungs­kraft aus Osteuropa – die besten Vermittler veröffent­licht.

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