Schon mal zum Shoppen in New York gewesen? Oder doch direkt nach Tokio geflogen? Beim momentanen Stand des Euro liegt die Idee nahe. Der Wechselkurs fordert quasi zum Einkaufen im Ausland auf. Doch Schnäppchen ist nicht gleich Schnäppchen, wenn Zoll und Einfuhrumsatzsteuer mitgerechnet werden. Finanztest sagt, was beim Einkaufstrip ins nicht-europäische Ausland zu beachten ist.
Verzollt werden muss alles, was mehr als 175 Euro gekostet hat auch wenn es Geschenke oder teure Mitbringsel sind. Bis 350 Euro wird eine Pauschalsteuer von 13,5 Prozent erhoben. Sind die eingeführten Waren teurer, wird oft doppelt kassiert: Dann kommen neben Zollgebühren noch 16 Prozent Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Mehr Glück dagegen hat, wer sich ein Notebook kauft. Das muss nicht verzollt werden, denn Computer und Zubehör sind frei. Aber die Einfuhrumsatzsteuer wird trotzdem fällig. Die Chance zu sparen ist in diesem Fall zwar höher – ein genauer Preisvergleich ist trotzdem sinnvoll.
Tipp: Auf Garantieleistung und die nationalen Unterschiede, zum Beispiel bei der Netzspannung, achten. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter www.finanztest.de/einfuhrzoll. Ausführliche Informationen zum Einkaufen im Ausland finden sich in der März-Ausgabe von Finanztest.
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