Finanztest März 2004 Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Falschberatung

Wenn Banken Geldanleger falsch beraten, droht ihnen die Haftung. Bemerkt ein Anleger einen Fehler, muss er aber die verschiedenen Verjährungsfristen beachten, will er seine Ansprüche nicht verlieren. Ein wichtiges Datum ist der 31.12.2004.

Finanztest nennt in der März-Ausgabe die entscheidenden Stichtage, die jeder Anleger kennen sollte. Welcher Termin gilt, hängt von der Art der fehlerhaften Beratung ab. Bei einer normalen Falschberatung sind die Fristen unter Umständen nur drei Jahre. Hat der Bankberater den Kunden dagegen betrogen, können die Fristen zehn oder sogar 30 Jahre betragen. Auch der Beginn der einzelnen Fristen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Finanztest erklärt, in welchen Fällen der Zeitpunkt der Beratung, der Investition oder des Schadenseintritts entscheidend ist. Steht der Ablauf der Verjährungsfrist kurz bevor, können geschädigte Anleger die Verjährung durch Verhandeln mit der Bank oder den Gang vor das Gericht erst einmal stoppen. Ausführliche Informationen zur Falschberatung finden sich in der März-Ausgabe von Finanztest.

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