Lohnt es sich, vor Gericht zu ziehen, wenn der Rotwein zu kalt, der Weißwein zu warm ist oder am reservierten Tisch schon andere Leute sitzen? Das Salaturteil von Burgwedel macht wenig Hoffnung: fünf Euro Preisnachlass gab es auf den Salat, auf dem eine Schnecke saß. Die März-Ausgabe von Finanztest stellt verschiedene Streitfälle vor.
Es gibt viele Dinge, die Restaurantbesucher zur Weißglut treiben können: schlechter Service, zu langes Warten, kaltes Essen, warmer Weißwein. Doch was müssen sich Gäste gefallen lassen? Eine Schnecke im Salat jedenfalls nicht, und auch nicht stundenlanges Warten auf die Rechnung.
Wer entnervt nach Hause geht, weil auch nach mehrmaliger Aufforderung kein Kellner kassieren kommt, sollte dem Wirt seine Adresse hinterlassen, damit der die Rechnung hinterherschicken kann.
Aber auch der Wirt hat Rechte: Hält er zum Beispiel für Gäste einen Tisch frei, die nicht kommen und schickt deswegen andere Gäste wieder hinaus, kann er sich Vorbereitungskosten und gegegebenfalls entgangenen Gewinn von denen zurückholen, die trotz Reservierung nicht erschienen sind (vorausgesetzt, er hat Beweise).
Wer zwei Stunden auf sein Essen warten muss, darf den Preis dafür um 20 – 30 Prozent mindern. Wenn ihn bis dahin nicht schon alle Kräfte verlassen haben. Ausführliche Informationen finden sich in der März-Ausgabe von Finanztest.
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