Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz. Wer in die KSK aufgenommen wird, zahlt nur eine Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse.
Finanztest informiert in der April-Ausgabe über Bedingungen, um in die KSK aufgenommen zu werden. Neben Selbstständigkeit und klarer publizistischer oder künstlerischer Arbeit muss das Einkommen 3 900 Euro im Jahr überschreiten und die Tätigkeit auf Dauer angelegt sein. Weniger dürfen nur Berufsanfänger verdienen, ihr Einkommen darf drei Jahre unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Wurde die Tätigkeit vor dem 1. Juli 2001 aufgenommen, sogar fünf Jahre. Außerdem darf der Versicherte nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen.
Die KSK versichert ihre Mitglieder nicht selbst. Sie steuert nur die Hälfte der Beiträge hinzu. Die Künstler sind bei der Bundesanstalt für Angestellte rentenversichert und bei einer selbstgewählten gesetzlichen oder privaten Versicherung kranken- und pflegeversichert. Wie viel die Künstlersozialkasse zahlt, hängt von der Einkommensschätzung des Künstlers ab. Diese kann, wenn sich eine Änderung abzeichnet, korrigiert werden. Wer sein Einkommen lieber niedrig schätzt, sollte die Konsequenzen bedenken: Rente und andere Leistungen, wie zum Beispiel Krankengeld, werden anhand der angegebenen Schätzung ermittelt. Ausführliche Informationen zur Künstlersozialkasse finden sich in der April-Ausgabe von Finanztest.
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