Die in einem neuen Gesetz verankerte Pflicht des Bankberaters, das Kundengespräch genau zu dokumentieren, werde dazu führen, dass sich Berater künftig gut überlegen, aus welchen Gründen sie was empfehlen. Das erklärte Verbraucherministerin Ilse Aigner in einem Interview mit der Zeitschrift Finanztest. Anlegern werde es danach viel leichter fallen, eine Falschberatung zu beweisen. Trotzdem werde es weiter Falschberatungen geben, befürchtet Finanztest. „Teile der Kredit- und Finanzdienstleistungsbranche mauern, wenn es um bessere Beratungsstandards geht.“ Schließlich verdienten diese mit dem Verkauf riskanter Finanzprodukte besonders gut.
Finanztest erneuert in seiner Juni-Ausgabe den dringenden Rat, nur in Anlagen zu investieren, die der Sparer begreift. Nur nichts aufschwatzen lassen, lautet die Devise. Dazu gehört auch: Den Berater solange zu löchern, bis man alles verstanden habe. Umfragen haben ergeben, dass das den meisten Bankkunden peinlich ist. Finanztest erklärt, was das neue Gesetz bringt und empfiehlt, gut präpariert in ein Anlagegespräch zu gehen: mit Checkliste (Download unter www.verbraucherministerium.de, „Finanzcheckliste“) und mit einem Zeugen.
Für Anleger, die auf Nummer sichern gehen wollen, hat Finanztest einen Musterbrief entwickelt. Darin wird der Bankberater gebeten, die wichtigsten Fakten der Geldanlage schriftlich zu bestätigen. Im Streitfall haben es Anleger dann leichter, Beratungsfehler zu beweisen. Dazu gibt es Tipps, wie man einen unabhängigen Berater findet, der keine Provision von den Anbietern kassiert, dafür aber gegen Honorar individuell auf die Bedürfnisse des Anlegers eingeht.
Mehr dazu und auch darüber, unter welchem Erfolgsdruck Anlageberater stehen, in der Juni-Ausgabe von Finanztest und unter www.test.de.
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