
Greifbar. Auch die Spartickets kann man jetzt wieder in der Hand halten. © picture alliance / dpa Themendienst / Philipp Laage
Die Deutsche Bahn muss Sparpreis- und Supersparpreis-Tickets auch als Ausdruck verkaufen. Das konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durchsetzen.
Urteil zugunsten von Bahnkunden
Vorübergehend bot die Deutsche Bahn günstige Tickets wie Sparpreis- und Supersparpreis-Tickets nur digital an. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagte nun diese Praxis. Der Kauf von Spar- und Supersparpreis-Tickets darf nicht von der Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer abhängig gemacht werden (Az. 6 UKl 14/24). Fahrgäste hätten laut Gericht keine Wahl gehabt: Um günstige Tickets zu erhalten, hätten sie der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen müssen.
Tickets gab es nur digital
Bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 gab die Bahn ihre günstigen Spar- und Supersparpreis-Tickets nur digital aus. Um diese zu erhalten, mussten Fahrgäste beim Kauf ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben – auch am Schalter. Am Automaten waren die Tickets nicht erhältlich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gefordert, dass jeder Fahrgast uneingeschränkt Zugang zu Spartickets haben müsse, und gegen die Bahn geklagt.
„Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden“
Dass die billigeren Tickets nur digital vertrieben worden waren, habe laut Gericht allein Vorteile für die Bahn gehabt und „vornehmlich unternehmensinternen Zwecken – etwa der Kundenbindung, Werbung oder der Kontrolle des Nutzerverhaltens“ gedient. Datenschützer dürfte das Urteil freuen, denn dort heißt es: Die Bahn „muss also den Prozess für den Zugang zu ihren Leistungen wählen, der mit dem geringsten Maß an personenbezogenen Daten auskommt“. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das Urteil auch, dass sie beim Buchen nicht mehr zwingend Mobilfunknummer oder Mail-Adresse angeben müssen. Bereits vor dem Urteil hatte die Bahn wieder Papiertickets ausgegeben. Der vzbv begrüßt das Urteil: „Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden“.
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