Zahn­spange Das sollten Sie vor dem Besuch beim Kiefer­ortho­päden wissen

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Zahn­spange - Das sollten Sie vor dem Besuch beim Kiefer­ortho­päden wissen

© mauritius images / Westend61 / zerocreatives

Rund jeder zweite Jugend­liche in Deutsch­land wird kiefer­ortho­pädisch behandelt und bekommt beispiels­weise eine Zahn­spange. Dafür müssen Eltern oft hunderte Euro zuzahlen. Zwar stellt eine Studie im Auftrag des Bundes­gesund­heits­ministeriums den medizi­nischen Nutzen vieler Behand­lungen infrage. Doch jenseits vom ungeklärten medizi­nischen Nutzen können Korrekturen von Zahnfehl­stel­lungen das Wohl­befinden von Patienten verbessern. Hier lesen Sie, wie Sie die Kosten für Kiefer­ortho­pädie-Behand­lungen im Griff behalten.

Zweifel am medizi­nischen Nutzen von Zahn­spangen

In einer Studie im Auftrag des Bundes­gesund­heits­ministeriums wirft das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) die Frage auf, „ob eine ausreichende wissenschaftliche Grund­lage zum medizi­nischen Nutzen und der Wirt­schaftlich­keit der kiefer­ortho­pädischen Versorgung besteht“. Den Nutzen dieser Versorgung hinsicht­lich der Korrektur von Fehl­stel­lungen stellt die Studie nicht infrage. Es sei aber ungeklärt, ob und falls ja inwieweit die Korrektur von Zahnfehl­stel­lungen mit fest­sitzenden oder heraus­nehm­baren Apparaturen wie Zahn­spangen Erkrankungen wie Zahn­fleisch­entzündungen und Zahn­ausfall verhindere. Die Experten raten zur genauen Prüfung, welche Diagnosemaß­nahmen nötig sind, um unnötige Behand­lungen zu vermeiden. Nach ersten Medienbe­richten stellte das Bundes­gesund­heits­ministerium allerdings klar, man zweifele „nicht an der Notwendig­keit kiefer­ortho­pädischer Leistungen.“ Zur Begründung verweist das Ministerium auf eine unzu­reichende Studien­lage zur Wirk­samkeit von Kiefer­ortho­pädie, die auch die IGES-Autoren beklagen. Bis die nötigen Lang­zeit­studien vorliegen, wird es aber noch dauern.

Kiefer­ortho­pädie – Zahn­spange ja oder nein?

Alles, was Sie rund um das Thema Kiefer­ortho­pädie wissen müssen, hat die Stiftung Warentest im Buch „Kieferorthopädie“ aufgeschrieben. Hier finden Eltern und Patienten ausführ­liche Informationen runds ums Thema und erfahren alle Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Therapie­möglich­keiten. Das Buch koste 19,90 Euro. Sie können das Buch versand­kostenfrei im Shop auf test.de bestellen.

Kiefer­ortho­päde: Wann die gesetzliche Krankenkasse bezahlt

Ob gesetzliche Krankenkassen (zum Vergleich Krankenkassen der Stiftung Warentest) die Kosten für Korrekturen von Zahnfehl­stel­lungen über­nehmen, hängt deshalb weiter davon ab, wie schwerwiegend sie sind. Die Diagnose über­nimmt ein Kiefer­ortho­päde, den man frei wählen kann.

Tipp: Kommt der Kiefer­ortho­päde zu dem Ergebnis, dass die Zahnfehl­stellung nicht schwerwiegend genug ist, kann man eine Zweitmeinung einholen. Fällt die anders aus, wird die Krankenkasse in der Regel einen Gutachter damit beauftragen, nach­zumessen. Bei Kindern können Eltern warten, ob sich die Zahnfehl­stellung, beispiels­weise ein Über­biss, auf mindestens sechs Milli­meter vergrößert. Kommen mehrere Probleme zusammen, zusätzlich zu einem Über­biss beispiels­weise noch Platz­mangel im Kiefer, muss nur einer der Befunde die Kosten­über­nahme­kriterien erfüllen, damit die gesamte Behand­lung bezahlt wird.

Erwachsene können nur mit Kosten­über­nahme durch ihre gesetzliche Krankenkasse rechnen, wenn die Zahnfehl­stellung so groß ist, dass zusätzlich zur Zahn­spange eine Kiefer­operation zur Korrektur nötig ist. Für privatversicherte Kinder sind die Regeln häufig groß­zügiger. Eines gilt aber auch für sie: Geld gibt es nur für medizi­nisch notwendige Behand­lungen.

Wie die Krankenkasse bezahlt

Der Kiefer­ortho­päde erstellt einen Behand­lungs­plan, bespricht ihn mit Patient und gegebenenfalls den Eltern und legt ihn anschließend der Krankenkasse zur Genehmigung vor. Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur, was die güns­tigste medizi­nisch zweck­mäßige Behand­lungs­variante kostet. Davon müssen Patienten oder ihre Eltern 20 Prozent vorstre­cken, ab dem zweiten Kind sind es nur noch zehn Prozent. Das Geld bekommen Patienten zurück, wenn die Behand­lung erfolg­reich abge­schlossen wurde. Nur Operations­kosten über­nehmen gesetzliche Krankenkassen sofort komplett. Was über die Kosten der güns­tigsten Behand­lungs­variante hinaus­geht, müssen Patienten selbst bezahlen. Das kann mehrere hundert Euro pro Behand­lung kosten. Dann kann es sich lohnen, einen zweiten Kiefer­ortho­päden um seine Meinung zu bitten.

Was Zusatz­versicherungen taugen

Ob Zusatz­versicherungen für kiefer­ortho­pädische Leistungen sinn­voll sind, haben die Experten von Finanztest geprüft Test Zusatzpolicen Kieferorthopädie. Das Ergebnis: Wenn Sie Kinder unter fünf Jahren haben, können sich Zusatz­versicherungen lohnen. Für ältere Kinder oder Erwachsene nutzen die Policen dagegen nichts. Denn die Versicherer bezahlen keine Korrektur von Zahnfehl­stel­lungen, die bereits bei Vertrags­abschluss bekannt waren.

Wenig Trans­parenz bei Behand­lungs­kosten

Wie nach­voll­zieh­bar Kiefer­ortho­päden ihre Patienten über Behand­lungs­kosten informieren, hat die Stiftung Warentest zuletzt 2010 in sechs Praxen geprüft Test Kieferorthopäden und Transparenz. Keine informierte so über Zuzah­lungen, dass Patienten oder ihre Eltern informiert hätten entscheiden können. Weder wurden Posten einzeln aufgeschlüsselt, noch wurde mitgeteilt, was medizi­nisch notwendig ist und was nur dem Komfort oder der Ästhetik dient. Kein Kiefer­ortho­päde wies darauf hin, dass einzelne Posten abge­wählt werden können.

Wie Sie sich gut informieren können

Fragen Sie im Bekann­tenkreis oder bei Ihrem Haus­arzt nach guten Kiefer­ortho­päden. Gehen Sie mit einer Check­liste zum Kiefer­ortho­päden. Fragen Sie ihn:

Wie lautet die Diagnose genau?
Was soll gemacht werden?
Was davon ist medizi­nisch notwendig?
Wann ist welcher Behand­lungs­erfolg zu erwarten?
Was kann bei der Behand­lung schief­gehen?
Welche alternativen Behand­lungs­methoden und Materialien gibt es?
Was kosten diese jeweils und was davon zahlt die Krankenkasse?
Was kann passieren, wenn man die Behand­lung ganz oder teil­weise verschiebt oder nicht macht?

Tipp:
Holen Sie eine Zweitmeinung ein – besonders, wenn Sie die Antworten des Kiefer­ortho­päden nicht über­zeugen. Eine gute Basis für die Zusammen­arbeit ist wichtig. Denn eine kiefer­ortho­pädische Behand­lung dauert mehrere Jahre – und den Kiefer­ortho­päden dürfen Kassenpatienten nur in Ausnahme­fällen wie Umzug wechseln. Tun Sie es ohne Genehmigung der Krankenkasse, behält die Kasse den vom Patienten oder den Eltern vorgestreckten Eigen­anteil ein. Ein Kassen­wechsel während der Behand­lungs­dauer ist hingegen kein Problem.

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* Diese Meldung ist am 9. Januar 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 10. Januar 2019 aktualisiert.

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Nancy48 am 09.01.2019 um 10:10 Uhr

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