Ein gelbes Blinklicht gibt keine Vorrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Ein Pkw war mit einem Fahrzeug der Straßenreinigung zusammengestoßen. Er hatte die Kehrmaschine langsam überholt, als deren Fahrer plötzlich nach links ausscherte. Die Gemeinde als Halterin der Maschine meinte, der Pkw habe ihr Fahrzeug – wenn überhaupt – nur mit äußerster Vorsicht überholen dürfen. Doch der Fall lag genau anders, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf: Der Fahrer der Kehrmaschine hätte nur mit äußerster Vorsicht ausscheren dürfen. Er habe trotz der Rundumleuchten keinerlei Vorrechte gehabt (Az. I-1 U 125/16).
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