Park & Collect App Ärger für Falsch­parker

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Park & Collect App - Ärger für Falsch­parker

Zuge­parkte Privatpark­plätze und Einfahrten nerven. Die „Park & Collect“-App verspricht, Falsch­parker zu bestrafen. Zwischen­zeitlich stoppte die Justiz­verwaltung den Inkasso­dienst­leister hinter der App. Die setzt jetzt auf Vertrags­strafen. © Adobe Stock / Ronald Rampsch

Besitzer rechts­widrig zuge­parkter Park­plätze erhalten bis 40 Euro, versprach die App Park & Collect – recht­lich schwierig. Jetzt sollen Schilder Klarheit schaffen.

Im Schnell­test hatten die Rechts­experten der Stiftung Warentest Anfang 2020 geur­teilt, dass das (damalige) System der App Park & Collect für Grundstücks­besitzer nicht funk­tioniert. Der Grund: Sie haben keinen Anspruch auf den dort versprochenen frei wähl­baren Schaden­ersatz. Nur wenn Falsch­parker freiwil­lig zahlen, bekommen sie ihr Geld.

Inzwischen stoppte die Justiz­verwaltung den Inkasso­dienst­leister, der im Auftrag der App-Benutzer Schaden­ersatz forderte. Das Ober­verwaltungs­gericht in Münster bestätigte: Das Geschäfts­modell verstößt gegen das Rechts­dienst­leistungs­gesetz. Die App hat darauf­hin Änderungen vorgenommen. Wir erklären, wie sie früher gearbeitet hat und wie sie jetzt funk­tioniert. Außerdem geben wir Tipps für Grundstücks­besitzer und Falsch­parker.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 02.07.2021 um 08:12 Uhr
    Re: Auch mal an die Parkplatzbesitzer denken

    Wie dargestellt: Autos falsch auf Privatparkplätzen abzustellen, ist Besitzrechtsverletzung. Der Parkplatzinhaber ist berechtigt, das zu unterbinden und kann damit auch Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleistungsunternehmen beauftragen. Hier geht es darum, ob und inwieweit die Park & Collect-App geeignet ist, die Rechte von Parkplatzbesitzern durchzusetzen.

  • rainerdrenken am 01.07.2021 um 19:44 Uhr
    Auch mal an die Parkplatzbesitzer denken

    Auch ich finde Stiftung Warentest hier unverständlicherweise sehr parteiisch.
    Wenn einem die Einfahrt mehrfach täglich versperrt wird (teilweise über eine halbe Stunde mit dem Kommentar: "Entschuldigung,das waren doch nur zwei Minuten") und auf freundliche Ansprache dann auch noch frech oder aggressiv reagiert wird, dann findet man die Situation irgendwann nicht mehr erträglich. Auch wenn man solche Abmahnanwälte normalerweise nicht gutheißt, ist man dann doch froh, sie nutzen zu können.
    Mir wird regelmäßig von unfreundlichen Falschparkern Zeit gestohlen und so kann ich diese Leute vielleicht ein wenig zum Ändern ihres Verhaltens bewegen.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 21.10.2020 um 14:08 Uhr
    Re: Schild P&C und abgesenkter Bordstein

    Bitte um Verständnis: So kann und will ich die Frage nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Erkennbar muss nur sein, wer private Rechte geltend macht. Das ist bei dem Park-Collect-Geschäftsmodell stets der Grundstücksbesitzer selbst. Dieser kann, auch wenn es um das Abstellen von Autos im öffentlichen Verkehrsraum geht, in seinem Besitzrecht verletzt sein, wenn dadurch die Zufahrt oder der Zugang zu seinem Grundstück blockiert ist. So ist es bei abgesenkten Bordsteinen in der Regel. Der Grundstücksbesitzer setzt nicht das Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html durch, sondern sein - auch durch diese Verkehrsregel geschütztes - Besitzrecht.

  • Simona0308 am 21.10.2020 um 13:06 Uhr
    Schild P&C und abgesenkter Bordstein

    Hallo, mich hat es auch erwischt.
    Ich habe mit dem Heck meines Autos auf einer öffentlichen Straße ca 50-80 cm über einen abgesenkten Bordstein zu einem Garagentor gestanden. Es gibt kein Schild von P&C, nur ein Halteverbotsschild an einer Eingangstür neben dem Garagentor, auf dem steht, wiederrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden Kostenpflichtig abgeschleppt.
    Nun habe ich zwei Fragen.
    Musse ein Schild von P&C dort hängen, und gehört die öffentliche Staße an der Stelle vom abgesenkten Bordstein bereits als Privatbesitz des Garagenmieters?
    Ich freue mich über Feedback. Danke!

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 16.10.2020 um 16:51 Uhr
    Re: Was Nun?

    Bitte haben Sie Verständnis: Rechtsberatung im Einzelfall ist von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt wie im Artikel erklärt: Sofern Autofahrer oder -besitzer eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, müssen sie keine neue abgeben. Ob der Grundstücksbesitzer vertreten durch Park & Collect und/oder deren Rechtsanwalt Kosten gelten machen kann, hängt davon ab, ob die Unterlassungserklärung dem Grundstücksbesitzer bereits vorlag, als der Rechtsanwalt beauftragt wurde und er diesen Auftrag angenommen hat. Darlegungs- und beweispflichtig ist der Grundstücksbesitzer. Autofahrer oder -besitzer sollten, wenn vom Rechtsanwalt ein Schreiben mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten auszugleichen, noch einmal an den Rechtsanwalt schreiben & darauf hinweisen, dass es bei der Zurückweisung seiner Forderungen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde bleibt, sie dem Grundstücksbesitzer gegenüber bereits eine Unterlassungserklärung abgeben haben und deshalb keinen Anlass sehen, die Kosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalts auszugleichen.