
Shoppen mit Lidl-Plus-App. Für persönliche Daten gibt es Rabatte und Boni. © imago images/Geisser
Kostenlos, sagt Lidl zu seiner Plus App. Stimmt nicht, sagen Verbraucherschützer. Kunden zahlen mit ihren Daten. Jetzt muss das Oberlandesgericht Stuttgart urteilen.
Verbraucher als Werbeziel
Wissen ist nicht nur Macht. Wissen ist auch bares Geld wert. Mark Zuckerberg haben die Daten seiner Netzwerke Facebook-, Instagram- und Whatsapp reich gemacht. Das Geld kommt von Werbekunden. Sie bezahlen viel Geld dafür, dass die Netzwerke ihre Werbung nicht irgendwem anzeigen, sondern Menschen, die sich für ihre Produkte und Dienstleistungen interessieren, am richtigen Ort wohnen und sie bezahlen können. Solche Werbung bringt viel mehr Umsatz als ungezielte Werbespots, Banner und Plakate.
Datensammeln per Bonus-App
Etliche Handelskonzerne winken mit Vergünstigungen, wenn ihnen Kunden mehr über sich verraten. Bonus-Apps machen es möglich. Mit von der Partie ist auch Lidl. „Profitiere von persönlichen Coupons, attraktiven Rabatten und hilfreichen Services, die dich bei deinem Einkauf unterstützen“, wirbt Lidl für die Plus App. Grundsätzlich ist gegen Rabatte und Boni nichts einzuwenden, sagt Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Allerdings: „Wenn Rabatte nur im Tausch gegen Daten zu bekommen sind, dann muss das transparent gemacht werden. Lidl muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren, dass sie für Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen“, erklärt er. Das stört ihn und andere Verbraucherschützer an der Lidl Plus-App. Der vzbv klagt auf mehr Transparenz und Datenschutz. Das Oberlandesgericht Stuttgart will im September urteilen.
Preis und Leistung
Auch wir warten gespannt auf das Urteil. Wenn wir Waren und Dienstleistungen testen, nennen wir stets den Preis, den Kundinnen dafür zahlen müssen. Wo Kunden mit Daten bezahlen, muss feststehen, was das Unternehmen alles speichert und was es mit diesen Daten machen kann. Nur so können wir beurteilen, wie teuer zum Beispiel die Lidl Plus-App Benutzer zu stehen kommt. Ohnehin ist klar: Wo Kunden jetzt mit Daten zahlen,wird später auch noch Geld fließen. Die Werbung, die ihre Daten ermöglicht, bezahlen letztlich auch die Kunden.
Tipp: Pochen Sie auf guten Datenschutz, Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf. Das zeigt sich auch im Rechtsstreit mit dem US-Techkonzern Meta.
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Preisdifferenzierung ist nicht per se verboten, zum Beispiel gibt es unterschiedliche Preise für Endverbraucher und gewerbliche Käufer. Das aber ist ein sachlicher und kein originär persönlicher Grund für diese unterschiedlichen Preise.
Auch regionale und lokale Preisdifferenzierung ist erlaubt. Der Benzin kostet z. B. in A-Stadt 1,73 Euro und 14 km entfernt in B-Stadt „nur“ 1,67 Euro pro Liter.
Bei dieser Rechnung sollte aber jedem klar sein und insofern ist es TRANSPARENT, dass selbstverständlich (auch) Kosten entstehen, wenn man von A nach B fährt um dort "günstiger" zu tanken und das sind nicht nur die Kosten für das Benzin sondern alle variablen Kosten (Reifenverschleiß usw.) und immaterielle Kosten für den Zeitaufwand. Auch diese Art der Preisdifferenzierung ist mit keinem Persönlichkeitsmerkmal verbunden, denn auch ältere Bürgerinnen und Bürger dürfen von A nach B fahren oder sogar dorthinziehen (Scherz), um dauerhaft "günstiger" zu tanken.
Der Einwand das Alter betreffend ist berechtigt, dürfte sich aber biologisch erledigen.
Sicherlich gibt es aber auch junge/mittelalte Bürger, die den Datenschutz ernst nehmen und nicht wollen, dass kleine und große Konzerne, Banken, Zahlungsdienstleister, ein globaler „Meta-Konzern“ usw. wissen, WO sie WANN und WAS in WELCHER MENGE und zu WELCHEM PREIS kaufen und gekauft haben, dass diese Daten gesammelt, analysiert und ggf. weiterverkauft werden. Aus dem persönlichen Einkaufsverhalten lassen sich selbstverständlich auch Rückschlüsse auf das Einkommen, den sozialen Status usw. ziehen.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass viele gar nicht wissen, wo und bei wem welche Daten gespeichert wurden, weil bei der Bezahlung mit der App von Lidl usw. kein Fenster aufploppt: Sehr geehrte Frau Müllermeier, Sie haben eine Flasche Sekt für 4,99 Euro gekauft. Sie sind doch alleinerziehende Geringverdienerin, Ihr Girokonto ist mit 389,76 Euro im Minus, das können Sie sich doch gar nicht leisten.
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