Schließt jemand eine private Unfallversicherung ab, muss er angeben, ob er bereits eine solche Police bei einem anderen Versicherer hat. Ansonsten muss die Versicherung nicht zahlen, so das Landgericht Coburg (Az. 12 O 984/02).
Ein Mann hatte die Frage nach bestehenden Verträgen im Versicherungsantrag verneint, obwohl er bei anderen Unternehmen schon vier weitere Unfallversicherungen hatte. Als er sich bei einem Unfall im Garten einen Dauerschaden an der Hüfte zuzog, weigerte sich die Gesellschaft, bei der er den fünften Vertrag hatte, zu zahlen. Das Gericht gab ihr Recht: Mehrere Unfallversicherungen, die im Ernstfall alle zahlen, darf man zwar haben. Das muss man bei Vertragsschluss aber angeben.
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