
© Fotolia
Ist ein Auto ohne Plakette in einer Umweltzone vorschriftsmäßig abgestellt und der Fahrer nicht bekannt, haftet der Halter nicht. Er muss weder ein Bußgeld noch Verfahrenskosten zahlen. Das entschieden die Amtsgerichte Marburg (Az. 52 OWi 2/18) und Bremen (Az. 74 OWi 650 Js 39674/17). Der Grund: Beim Parken werden keine schädlichen Emissionen freigesetzt. Wer jedoch beim Fahren ohne Plakette erwischt wird, muss 80 Euro Bußgeld zahlen. Früher hatten Amtsgerichte Haltern für abgestellte Autos Verfahrensgebühren in Höhe von 23,50 Euro auferlegt.
-
- Grundstücksbesitzer dürfen fremde Autos abschleppen lassen. Fahrer und Halter müssen dafür zahlen. Neu: Die Aufbewahrung des Wagens darf extra kosten.
-
- Besitzer rechtswidrig zugeparkter Parkplätze erhalten bis 40 Euro, versprach die App Park & Collect – rechtlich schwierig. Jetzt sollen Schilder Klarheit schaffen.
-
- Viele Supermärkte schalten Spezial-Firmen für die Überwachung ihrer Parkplätze ein. Falsch Parken wird dann teuer. test.de erklärt, welche Strafen zulässig sind.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.