Bevor Betroffene einer psychischen Erkrankung professionelle Hilfe zur Behandlung ihrer Beschwerden in Anspruch nehmen, erleben Partner, Kinder, Eltern oder Geschwister die Auswirkungen der Erkrankung – etwa einer Angststörung, Depression oder Psychose – hautnah mit. Dennoch spielen Angehörige psychisch Erkrankter in der Gesundheitsversorgung kaum eine Rolle.
Angehörige galten lange als Mitverursacher
„Noch vor 20 Jahren galten Angehörige sogar als schwere Komplikation in der Behandlung, bei manchen Erkrankungen als Mitverursacher“, sagt der Psychiater Norbert Mönter. Er ist Mitglied im Beirat des Landesverbands Angehörige psychisch Kranker Berlin. Heute wisse man, dass das großer Unsinn sei.
Studien hätten sogar gezeigt: Angehörige, die gut über die Erkrankung aufgeklärt werden, können allein durch ihre alltägliche Hilfe das Risiko für eine neue Krankheitsphase erheblich reduzieren, hebt Mönter hervor. Viele Kliniken bieten Informationsveranstaltungen für Angehörige an. In der Psychoedukation lernen sie Ursachen und Auswirkungen der Erkrankung kennen.
Hilfe für Angehörige psychisch Kranker
Angehörige sollen Sicherheit im Umgang mit den Betroffenen bekommen. „Diese Informationen nehmen ihnen viel Last von den Schultern. Angehörige verstehen so besser, warum ihr Familienmitglied sich in bestimmter Art verhält und dass sie dafür nicht verantwortlich sind“, sagt der Psychiater Andreas Bechdolf, Chefarzt der Berliner Vivantes Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.
Krisenplan gemeinsam erstellen
Am Ende einer stationären Behandlung besprechen er und seine Kollegen gemeinsam mit Patient und Angehörigen, wie es weitergeht. Sie erstellen einen Krisenplan. Sie halten fest, woran sie erkennen, dass Symptome wiederkehren und was dann zu tun ist. Hier hat sich viel getan.
Kommentarliste
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Gabriele.Helmert: Die Aussage "Suizide lassen sich verhindern" ist im Kontext zu lesen. Er steht unter den Tipps "Was Sie tun können". Damit wollen wir Menschen ermutigen, Betroffene zu unterstützen und nicht allein zu lassen. Der Satz besagt, dass durch Beistand Suizide vermieden werden können. Er erhebt nicht den Anspruch, dass das in jedem Fall gelingt und soll erst recht nicht suggerieren, dass anderenfalls Bezugspersonen oder Angehörige versagt haben. (nm/cr)
"Suizide lassen sich verhindern." suggeriert jeden suizidalen Menschen von der Selbsttötung abhalten zu können und damit auch jeder Bezugsperson versagt zu haben, die einen Menschen durch Suizid verloren hat. Ersteres fördert Wunschdenken (nicht jeder Suizid lässt sich verhindern!), letzteres bestärkt betroffene Menschen in ihren leidvollen Schuld-Gedanken und -Gefühlen.
Um umgehende Korrektur des genannten Satzes bittet mit freundlichen Grüßen:
Gabriele Helmert, approb. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
… auch ich hatte einen Mitarbeiter mit „endogenen Schizophrenie“, er redete mit den Wänden usw…. Ich hatte als Vorgesetzter sogar einen Zugang zu ihm… nun bekomm den Mann dennoch zu einem Arzt… nach mehreren Anläufen schwand auch mein Zugang, der Mann wurde mit 40 arbeitsunfähig… ich hätte eine amtliche Unterstützung gebraucht und dem Mann helfen können, er wäre vermutlich heute nich arbeitsfähig. Totales Versagen unserer Menschenrechtspolitik, hätte der Patient täglich seine Medikation genommen, wäre er wieder integriert und arbeitsfähig, aber der helfende Vorgesetzte oder Kollege darf ja auch nicht einfach behaupten „der Mann ist krank“ ggf. wird dann der Kollege /Vorgesetzter wegen Mobbing sich zu verantworten zu haben… M.E. Haben hier die Justiz und Juristen versagt. Ich hatte sogar mit der Beratungsstelle von Angehörigen telefoniert… ein zweiter ähnlicher Fall ist mir auch bekannt, bis zum Personalrat alle wollen helfen, keiner darf sagen: „Der Mann ist psych. Krak…“