Testament und Nach­lass

Muster-Testament − so kann es aussehen

Datum:
  • Text: Sophie Mecchia, Eugénie Zobel-Varga
  • Faktencheck: Sabine Vogt

Ein Testament, das für alle Fälle gilt, gibt es nicht. Anhand unseres Muster-Testaments können Sie aber nach­voll­ziehen, wie Sie Ihre letzt­willige Verfügung vom ersten bis zum letzten Wort aufbauen können. Außerdem finden Sie wichtige Formulierungs­beispiele und Hinweise für Ihr Testament. Sie müssen es nur noch an Ihre Wünsche und Bedürf­nisse anpassen.

Testament und Nach­lass - Gestalten Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen

© Stiftung Warentest

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.08.2025 um 16:57 Uhr
    Einzelkonto / Ehepaaren / Nachlass

    @Bigpete: Bei Ehepaaren gehört das Guthaben eines Giro- oder Sparkontos, das nur auf den Namen eines Ehegatten läuft (Einzelkonto), allein diesem Ehepartner. Im Todesfall geht das Guthaben nicht automatisch an den überlebenden Ehegatten über, sondern fällt in den Nachlass des verstorbenen Kontoinhabers und wird gemäß den geltenden Erbregelungen verteilt. Lag der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, kann die Witwe von ihrem Recht auf Erhöhung der Erbquote Gebrauch machen.
    Die Bank führt das Konto als Nachlasskonto. Die Erben (z. B. der Ehepartner und ggf. Kinder) müssen gemeinsam über das Guthaben verfügen und die Auflösung veranlassen. Denn Ehegatten sind nicht automatisch berechtigt, auf das Einzelkonto des Partners zuzugreifen, es sei denn, eine Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt, liegt vor.
    www.test.de/erben
    www.test.de/Zinsen-Tipps-fuer-gemeinsames-Sparen-6195514-0
    www.test.de/Konto-aufloesen-nach-Todesfall-6216750-0/

  • Bigpete am 16.08.2025 um 12:47 Uhr
    Wie groß ist mein Erbe?

    Ich bin seit fast 50 Jahren verheiratet und habe keine Gütertrennung o.ä. vereinbart. Die Konten und das Depot laufen aber auf meinen Namen. Vererbe ich im Todesfall das gesamte Volumen oder nur die Hälfte aufgrund der wohl automatisch geltenden Zugewinngemeinschaft?

  • dergo am 23.02.2025 um 18:40 Uhr
    Erbe und Pflegeheim?

    Oh wow, bei einem kinderlosen Ehepaar haben die Eltern also Anspruch auf ein Viertel des Erbes. Selbst mit einem Berliner Testament steht ihnen, falls sie darauf bestehen, immerhin der Pflichtteil von einem Achtel zu. Befinden sich die Eltern in einem Pflegeheim und das Amt übernimmt die Kosten, ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass es den Erbanteil im Namen der Eltern einfordern wird?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2025 um 12:08 Uhr
    gemeinsames Testament

    @raudi-audi: Einer von beiden schreibt das Testament (für beide). Danach unterschreiben beide Ehepartner mit Ort und Datum. Derjenige, der das Testament nicht geschrieben hat, kann zum Beispiel noch unter das Testament und die Unterschrift des anderen schreiben: „Das ist auch mein letzter Wille.“ Und unterschreibt dann darunter.

  • raudi-audi am 19.02.2025 um 15:38 Uhr
    Handschriftliches Testament bei Ehepartnern

    Hallo, mir wird nicht ganz klar, wer, bei einem gemeinsamen Testament (verheirateten Ehepaar mit 2 Kindern), das Testament
    handschriftlich schreiben soll. Die Frau, der Mann, oder beide jeweils eins mit gleichem Text und beider Unterschriften.