Testkommentar
Bildersuche mangelhaft. Fand zu keiner unserer acht Bildersuchen auch nur ein passendes Foto. Videosuche ebenfalls mangelhaft. Deutscher Anbieter. Nutzt vor allem die Suchtechnologie von Google. Begrenzte Filteroptionen. Kein Familienfilter integriert. Viel Werbung, Ergebnispräsentation daher recht unübersichtlich. Keine Such-App vorhanden.
Testergebnisse für T-Online.de
T-Online.de Fußnote: 2 | Gewichtung | Testurteil |
---|---|---|
100 % | befriedigend (3,5) | |
Qualität der Suchergebnisse
|
60 % | ausreichend (3,6) |
Suche nach allgemeinen Themen
|
Gut
|
|
Suche nach aktuellen Themen
|
Gut
|
|
Bildersuche
|
Mangelhaft
Fußnote: *
|
|
Videosuche
|
Mangelhaft
Fußnote: *
|
|
Nutzungskomfort am PC
|
20 % | befriedigend (2,9) |
Beim Suchen
|
Befriedigend
|
|
Bei der Präsentation der Ergebnisse
|
Befriedigend
|
|
Häufigkeit und Kennzeichnung von Werbung
|
Befriedigend
|
|
Nutzungskomfort auf dem Smartphone
Fußnote: 1
|
20 % | ausreichend (3,7) Fußnote: 2 |
Beim Suchen
|
Ausreichend
|
|
Bei der Präsentation der Ergebnisse
|
Ausreichend
|
|
Häufigkeit und Kennzeichnung von Werbung
|
Befriedigend
|
|
Datensendeverhalten App (Android)
Fußnote: 3
|
0 % | unkritisch Fußnote: 2 |
Datensendeverhalten App (iOS)
Fußnote: 3
|
0 % | unkritisch Fußnote: 2 |
Mängel in der Datenschutzerklärung
|
0 % | sehr gering |
Produktmerkmale für T-Online.de |
|
---|---|
Untersuchungsprogramm | |
Untersuchungsprogramm | Suchmaschinen 04/2019 |
Standort | |
Hauptsitz des Unternehmens in | Deutschland |
Legende
- Sehr gut
- sehr gut (0,5 - 1,5)
- Gut
- gut (1,6 - 2,5)
- Befriedigend
- befriedigend (2,6 - 3,5)
- Ausreichend
- ausreichend (3,6 - 4,5)
- Mangelhaft
- mangelhaft (4,6 - 5,5)
- Ja‑Häkchen
- ja
- Nein‑X
- nein
Mängel in der Datenschutzerklärung: keine, sehr gering, gering, deutlich, sehr deutlich.
Datensendeverhalten: unkritisch, kritisch, sehr kritisch.
- Fußnote: *
- Führt zur Abwertung
- Fußnote: 1
- Geprüft wurde mit Android-Betriebssystem.
- Fußnote: 2
- Es wurde mit der mobilen Website geprüft, da keine entsprechende App zur Verfügung stand.
- Fußnote: 3
- Das Urteil bezieht sich auf die im Datenstrom identifizierten Daten.