Steuersünden Reinen Tisch mit dem Finanz­amt machen

Wer für frühere Jahre noch etwas versteuern muss, sollte das schnell nach­holen. Denn nicht nur säumige Anleger, sondern auch Rentner müssen damit rechnen, sich im Kontroll­netz der Finanzbehörde zu verfangen. Doch bei der Nach­versteuerung kann man leicht schwerwiegende Fehler begehen. Wie man am besten reinen Tisch macht, beschreibt die Mai-Ausgabe von Finanztest.

Rentner, die ihre Steuererklärung für die Jahre 2005 bis 2008 aus Unwissenheit versäumt haben, müssen die Steuern nach­zahlen plus 0,5 Prozent Nach­zahlungs­zinsen für jeden versäumten Monat. Kritisch wird es, wenn jemand wissentlich Steuern hinterzogen hat. Dann kann das Finanz­amt noch zehn Jahre rück­wirkend die Steuern nach­fordern und auch Strafen fest­setzten. Hier sollte man sich auf jeden Fall Hilfe von einem Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht holen. Läuft noch kein Ermitt­lungs­verfahren, sollte man aktiv auf das Finanz­amt zugehen. Hierbei darf einem aber auf keinen Fall ein Fehler unter­laufen, zum Beispiel sollte das Wort „Selbst­anzeige“ nicht fallen, weil es auf absicht­liche Steuer­hinterziehung hindeutet.

Was viele Steuersünder nicht wissen: Die Fahnder haben Zugriff auf zahlreiche Informations­quellen. Zum Beispiel wertet die Finanzbehörde ab diesem Früh­jahr die Daten über die gezahlten privaten und gesetzlichen Renten rück­wirkend ab 2005 aus und kann außerdem Bank­verbindungen prüfen. Rechts­anwälte, Steuerberater, Makler, Einzel­händler und Banken müssen Barzah­lungen von mehr als 15 000 Euro den Behörden anzeigen und mit einer Spezialsoftware fischen Steuer­prüfer nach Händ­lern, die im Internet lukrative Neben­geschäfte machen.

Der ausführ­liche Text ist in der Mai-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest und online unter www.test.de/steuersuenden veröffent­licht.

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