Wer für frühere Jahre noch etwas versteuern muss, sollte das schnell nachholen. Denn nicht nur säumige Anleger, sondern auch Rentner müssen damit rechnen, sich im Kontrollnetz der Finanzbehörde zu verfangen. Doch bei der Nachversteuerung kann man leicht schwerwiegende Fehler begehen. Wie man am besten reinen Tisch macht, beschreibt die Mai-Ausgabe von Finanztest.
Rentner, die ihre Steuererklärung für die Jahre 2005 bis 2008 aus Unwissenheit versäumt haben, müssen die Steuern nachzahlen plus 0,5 Prozent Nachzahlungszinsen für jeden versäumten Monat. Kritisch wird es, wenn jemand wissentlich Steuern hinterzogen hat. Dann kann das Finanzamt noch zehn Jahre rückwirkend die Steuern nachfordern und auch Strafen festsetzten. Hier sollte man sich auf jeden Fall Hilfe von einem Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht holen. Läuft noch kein Ermittlungsverfahren, sollte man aktiv auf das Finanzamt zugehen. Hierbei darf einem aber auf keinen Fall ein Fehler unterlaufen, zum Beispiel sollte das Wort „Selbstanzeige“ nicht fallen, weil es auf absichtliche Steuerhinterziehung hindeutet.
Was viele Steuersünder nicht wissen: Die Fahnder haben Zugriff auf zahlreiche Informationsquellen. Zum Beispiel wertet die Finanzbehörde ab diesem Frühjahr die Daten über die gezahlten privaten und gesetzlichen Renten rückwirkend ab 2005 aus und kann außerdem Bankverbindungen prüfen. Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler, Einzelhändler und Banken müssen Barzahlungen von mehr als 15 000 Euro den Behörden anzeigen und mit einer Spezialsoftware fischen Steuerprüfer nach Händlern, die im Internet lukrative Nebengeschäfte machen.
Der ausführliche Text ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/steuersuenden veröffentlicht.
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