- Formulierung. Wenn Sie sich entschließen, Ihrem Finanzamt Versäumnisse zu beichten, sollten Sie das in einem Brief tun. Formulieren Sie dabei vorsichtig. Sie müssen nicht erklären, warum und wieso sie unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Es reicht aus, wenn Sie die richtigen Informationen nachreichen und um Neufestsetzung der Steuern bitten. Den Ausdruck „strafbefreiende Selbstanzeige“ sollten Sie nicht verwenden. Grund: Wenn sich aus Ihrem Schreiben ergibt, dass Sie in der Steuererklärung mit voller Absicht falsche Angaben gemacht hat, kann das Finanzamt höhere Zinsen auf die fällig Nachzahlung kassieren.
- Beratung. Zumindest wenn Sie dem Finanzamt größere Beträge schuldig geblieben sind, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht um Rat fragen, bevor Sie Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen.
- Verteidigung. Wenn Sie ins Visier der Steuerfahndung geraten sind, sollten Sie sich im Zweifel ebenfalls von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wie aus Krimis bekannt: Als Beschuldigter brauchen Sie keine Fragen zu beantworten. Nicht Sie müssen Ihre Unschuld, sondern die Steuerfahndung oder der Staatsanwalt Ihre Schuld nachweisen. Allerdings sind Sie verpflichtet, das Finanzamt korrekt über Ihre Einkünfte zu informieren.
- Nachfragen. Wenn Sie beim Abfassen der Steuererklärung nicht wissen, ob Sie bestimmte Einnahmen angeben müssen oder nicht, fragen Sie beim Finanzamt oder einem Steuerberater nach. Auf der sicheren Seite sind sie auch, wenn Sie Ihrer Steuererklärung ein Begleitschreiben beilegen, in dem Sie darstellen, dass sie diese oder jene Einnahme nicht angegeben haben, weil Sie glauben, dazu nicht verpflichtet zu sein.
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Steuersünden
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