Steuersünden Beichten hilft

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Nicht nur Katholiken können nach einer Beichte mit Vergebung ihrer Sünden rechnen. Auch das Finanzamt weiß Reue und Einsicht zu schätzen. Wer Versäumnisse oder Schummeleien bei der Steuererklärung rechtzeitig von sich aus korrigiert, bleibt straffrei. Die Steuern und oft auch Zinsen müssen allerdings nachgezahlt werden. Finanztest erklärt, wie Sie mit dem Finanzamt reinen Tisch machen, ohne Strafe zahlen zu müssen.

Nebeneinkünften auf der Spur

Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Für Ärger sorgen häufig Nebeneinkünfte, die beim Verfassen der Steuererklärung auf der Strecke geblieben sind. Das Risiko, damit aufzufallen, ist hoch. Die Finanzämter haben zahlreiche Informationsquellen. Beispiel: Wenn bei der routinemäßigen Steuerprüfung eines Unternehmens Belege über die Zahlung von Honoraren vorgelegt werden, gehen häufig so genannte Kontrollmitteilungen an die für die Empfänger zuständigen Finanzämter. Dort wird geprüft, ob das Geld versteuert wurde. Falls nicht, muss sich der Sünder auf unangenehme Fragen einstellen.

Steuererklärung oft Pflicht

Häufig unterbleibt schon die Steuererklärung. Viele Arbeitnehmer müssen auch gar keine abgeben. Doch in einer ganzen Reihe von Fällen ist der lästige Formularkrieg Pflicht. Hier die wichtigsten Gründe dafür: Der Arbeitnehmer hat

  • zusätzlich zum Arbeitslohn Nebeneinkünfte von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr.
  • zusätzlich zum Arbeitslohn mehr als 410 Euro Arbeitslosen- oder Krankengeld im Jahr bekommen.
  • mehrere Arbeitsverhältnisse mit Steuerkarte.
  • auf der Steuerkarte eingetragene zusätzliche Freibeträge (außer für Kinder oder Pauschalen für Behinderte und Hinterbliebene).
  • zusätzlich zu einem steuerfreien 325 Euro-Job noch Nebeneinkünfte oder eine weitere Arbeit auf Steuerkarte.

Wer trotz Pflicht dazu die Steuererklärung nicht abgegeben hat, ist nicht automatisch wegen Steuerhinterziehung dran. Zur Straftat wird das Versäumnis erst bei vorsätzlicher Steuerverkürzung.

Richtig nachmelden

Doch auch, wer dem Finanzamt tatsächlich nicht nur Informationen, sondern auch Geld vorenthalten hat, kann an einer Strafe vorbei kommen. Er muss sich nur von sich aus melden und die unterschlagenen Informationen nachliefern. Das Finanzamt wird dann zwar einen neuen Steuerbescheid erstellen und eine Nachzahlung und womöglich auch Zinsen verlangen. Eine Strafe oder Buße droht aber nicht mehr. Beim Formulieren der Nachmeldung ist Vorsicht angebracht: Wenn sich aus dem Schreiben ergibt, dass der Betroffene mit Vorsatz falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, um weniger Steuern zahlen zu müssen, kann das Finanzamt statt normaler Nachzahlungszinsen höhere Hinterziehungszinsen festsetzen.

Milde für reuige Sünder

Die Beichte beim Finanzamt hilft allerdings nur, so lange die Beamten einem Steuersünder nicht schon auf die Schliche gekommen sind. Wenn bereits Ermittlungen laufen, schützt die Nachmeldung nicht mehr vor Strafe. Allerdings wissen Staatsanwälte und Richter auch nachträgliche Reue durchaus zu schätzen. Ein Geständnis wird in der Regel strafmildernd berücksichtigt.

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