Steuersünden

Termin: 2. Juni

Bis zum 2. Juni müssen alle ihre Steuererklärung abgegeben haben, die zur Abgabe verpflichtet sind. Auf formlosen Antrag verlängert das Finanzamt die Frist bis zum 30. September. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein dabei, endet die Frist automatisch erst Ende September.

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