Erleichtern Missetäter ihr Gewissen nicht selbst, müssen sie dafür oft teuer bezahlen, wenn das Finanzamt ihnen auf die Spur kommt.
Entdeckt das Finanzamt, dass jemand leichtfertig zu wenig Steuern gezahlt hat, kann es bis zu 50 000 Euro Bußgeld verhängen. Zeitgenossen, die mit Vorsatz Steuern hinterziehen, blühen Geldstrafen und in ganz schweren Fällen Haft. Kandidaten fürs Kittchen sind aber meist nur Leute mit Steuerschulden ab zirka 500 000 Euro.
Kleinere Fische müssen nur mit Bußgeldern oder Geldstrafen rechnen. Wie hoch sie sind, hängt von der Schwere der Schuld, der Summe der verkürzten oder hinterzogenen Steuern, dem Vermögen des Täters und von seinem Wohnsitz ab.
Nicht alle Oberfinanzdirektionen sind gleich streng. Die meisten haben Tabellen herausgegeben. Sie sind als Richtschnur gedacht. Missetäter müssen deshalb manchmal auch mehr oder weniger als die rechts genannten Tagessätze zahlen.
Wie hoch ein Tagessatz ist, berechnet das Finanzamt aus dem Nettoeinkommen, wie es im Strafgesetzbuch steht. Es nimmt zum Beispiel das Bruttogehalt, die Rente, Miet- oder Betriebseinnahmen und zieht alle nachgewiesenen Werbungskosten und Betriebsausgaben ab. Den Rest rechnet es an.
Hat jemand auch steuerfreie Leistungen wie Unfallrenten oder Bafög, addieren die Beamten sie zu den Einkünften. Auch Zuwendungenwie Unterhalt vom Exgatten zählen sie dazu. Von der Summe gehen die gezahlten Steuern, Sozialabgaben und außergewöhnliche Belastungen wie Pflegekosten für Angehörige ab. Bei nicht Pflichtversicherten kürzen die Beamten das Einkommen außerdem um die Beiträge für private Kranken- und Lebensversicherungen. Das Resultat ist dann das Nettoeinkommen, aus dem sich die Geldstrafe oder das Bußgeld ergibt.
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