Gibt ein Steuerzahler keine Erklärung ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann er in die Bredouille kommen. Er sollte auch nichts verheimlichen.
Steuerzahler können aus ganz verschiedenen Gründen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen beim Finanzamt Jahre abrechnen, in denen
- sie allein oder mit ihrem Ehepartner zusätzlich zum Arbeitslohn Einkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld über 410 Euro (früher 800 Mark) hatten,
- ein Freibetrag auf ihrer Steuerkarte war (außer für Kinder oder Pauschalen für Behinderte und Hinterbliebene),
- sie gleichzeitig verschiedene Arbeitsverhältnisse mit Steuerkarte hatten,
- auch der Ehepartner Lohn verdient hat und bei einem die Steuerklasse V oder VI auf der Steuerkarte stand,
- der Chef von Abfindungen oder einmaligen Vergütungen für mehrere Jahre ermäßigte Lohnsteuer abgezogen hat,
- sie außer einem steuerfreien 325-Euro-Job noch andere Einkünfte hatten oder auf Steuerkarte gearbeitet haben,
- ihre Verluste aus früheren Jahren nicht ausgeglichen waren oder
- ihre Ehe durch Scheidung oder Tod zu Ende ging und sie selbst, ihr Expartner oder beide wieder geheiratet haben.
Eltern
Eltern müssen eine Steuererklärung für Jahre abgeben, in denen
- der Vater mit Zustimmung der Mutter den Haushaltsfreibetrag hatte,
- sie geschieden waren oder getrennt lebten und Ausbildungsfreibeträge oder Behindertenpauschbeträge für Kinder nicht zur Hälfte aufgeteilt hatten.
Kinder, Studenten, Rentner, Selbstständige
Für Rentner, Freiberufler, Gewerbetreibende, Studenten und Kinder, die keinen Arbeitslohn hatten, ist die Steuererklärung für Jahre Pflicht, in denen der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte über den Grenzen in der Tabelle liegt.
Jahre - Alleinstehende / Ehepaare
1999 - 13 175 / 26 351 Mark
2000 - 13 607 / 27 215 Mark
2001 - 14 201 / 28 403 Mark
2002 - 7 271 / 14 543 Euro
Sie ermitteln den Gesamtbetrag ihrer Einkünfte, indem sie von Einnahmen wie dem Ertragsanteil der Rente, Zinsen, Mieten und Honoraren erst die Werbungskosten oder Betriebsausgaben des jeweiligen Jahres abziehen und dann alles addieren.
Anleger können von ihren Kapitaleinnahmen vorher auch den Sparerfreibetrag abrechnen.
Rentner, die zu Beginn des Jahres mindestens 65 Jahre alt waren, können ihre gesamten Nebeneinkünfte außerdem um 40 Prozent kürzen, aber maximal bis zum Altersentlastungsbetrag von 1 908 Euro (3 720 Mark).
Getrennte Ehepaare
Das Finanzamt verlangt außerdem eine Steuererklärung von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern, die vom Ex Unterhalt hatten, den dieser als Sonderausgaben abgesetzt hat.
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- Steuerhinterziehung ist strafbar. Mit einer Selbstanzeige lassen sich Schummeleien geraderücken – und Strafen oft vermeiden.
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- Arbeitnehmer können Altersteilzeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teilzeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt.
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- Für Online-Bestellungen außerhalb der EU fallen Steuern und Zoll an. Hinzu kommen Extra-Gebühren durch Zusteller. Unser Zollrechner hilft Kosten im Blick zu behalten.
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