
Todesfall. War eine Verstorbene oder ein Verstorbener zur Abrechnung mit dem Finanzamt verpflichtet, müssen die Erben diese Aufgabe übernehmen. © Lisa Rock
Hinterbliebene müssen oft eine letzte Steuererklärung für Verstorbene machen. Was dabei wichtig ist und was sich für Ehepartner steuerlich ändert.
Es ist ein tiefer Einschnitt: Ein Angehöriger, vielleicht der Ehepartner oder ein Elternteil, stirbt. Oft müssen Hinterbliebene dann noch eine letzte Steuererklärung für den verstorbenen Menschen einreichen. Die Steuerpflicht endet zwar mit dem Tod, doch das Finanzamt schließt die Akte nicht sofort: Steht noch eine Steuererklärung aus, geht die Abrechnungspflicht auf die Erben als Rechtsnachfolger über.
Die Stiftung Warentest fasst zusammen, wann Hinterbliebene beim Finanzamt abrechnen müssen, warum sich häufig sogar die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt und welche steuerlichen Änderungen auf die Ehepartner zukommen.
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@daco1: Sie können Ihre Erbberechtigung gegenüber dem Finanzamt auch mit einem notariellen Testament belegen.
Ein vorliegendes notarielles Testament soll ja, z. B. bei Grundbesitz die Notwendigkeit eines Erbscheins verhindern.
Gilt das auch für z. B. in der Tabelle "Unterlagen fürs Finanzamt" genannten erforderlichen Unterlagen?