Rück­ruf Sauerkirschen Wieder Glasscherben im Glas

Rück­ruf Sauerkirschen - Wieder Glasscherben im Glas

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Der Hersteller Gloster ruft vorsorglich Sauerkirschen im Glas zurück. Die Produkte kamen unter den Marken „Gut & Günstig“ − vorwiegend bei Edeka und Markt­kauf − in den Verkauf. Beim Discounter Netto werden sie unter der Marke „Beste Ernte“ geführt. Grund des Rück­rufs: In einzelnen Gläsern könnten sich Glasscherben finden.

Viele Bundes­länder sind betroffen

„Vorbeugender Verbraucher­schutz“ habe den Anstoß für den Rück­ruf gegeben, gibt die ungarische Firma Gloster an. Edeka, Markt­kauf und Netto hätten umge­hend reagiert und die Ware aus ihren Sortimenten genommen. Verkauft wurden die Sauerkirschen fast über­all in Deutsch­land. Konkret geht es um den Artikel „Sauerkirschen entsteint gezuckert“ (Füll­menge 680 Gramm, Abtropfgewicht 350 Gramm) mit Mindest­halt­barkeits­daten von Juni bis August 2017 und der dahinter vermerkten Kennung „K21“. Die Produkte kamen unter den Marken „Gut & Günstig“ − vorwiegend bei Edeka und Markt­kauf − in den Verkauf. Beim Discounter Netto werden sie unter der Marke „Beste Ernte“ geführt.

Ware kann zurück­gegeben werden

Wer Sauerkirschen mit den betreffenden Mindest­halt­barkeits­daten (MHD) zu Hause hat, kann sie in den jeweiligen Markt zurück­bringen und bekommt sein Geld zurück. Die Informationen zum MHD und die Kennung stehen auf dem Deckelrand der Gläser. Fragen von Verbrauchern beant­worten die Kunden­services der Märkte:

  • Gut & Günstig: Tel. 0 800/333 52 11, täglich von 8 bis 20 Uhr, E-Mail: info@edeka.de
  • Beste Ernte: Tel. 0 800/200 00 15, 24 Stunden täglich, E-Mail: info@netto-online.de

Nicht der erste Rück­ruf

Schon im vergangenen März musste Hersteller Gloster aus dem gleichen Grund Kirschen vom Markt nehmen. Damals wurden in Gläsern der Rewe-Eigenmarke „ja!“ Glas­splitter gefunden. Doch nicht nur Gloster hat ein Problem mit solchen Fremdkörpern. Sie geraten immer wieder in Verpackungen.

Tipp: Aktuelle Meldungen über Rück­rufe finden Sie auf unserer Themenseite Rückruf – und auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de des Bundes­amtes für Verbraucher­schutz.

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Kommentarliste

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  • BÄRENHOF32 am 05.02.2016 um 00:21 Uhr
    Wiederholt Glasscherben bei FA.Gloster

    Wäre ich Verantwortlicher Einkäufer dieser Firmen,würde ich mich mal nach einem anderen Lieferanten umsehen! Nicht auszudenken,was an
    Schadensersatzzahlungen auf die Firma zukommt,wenn sich z.B. ein Kunde durch die Glasscherben die Speiseröhre,den verletzt Magen oder
    letztendlich den Dickdarm verletzt!