Rück­ruf Brandgefahr bei Rowenta-Akku­saugern

Rück­ruf - Brandgefahr bei Rowenta-Akku­saugern

Stehen lassen: Rowenta empfiehlt, die betroffenen RH99F1 X-Force Flex 15.60 (links) und RH9958 X-Force Flex 14.60 (rechts) nicht zu verwenden. © Stiftung Warentest

Akkus von Rowenta-Staubsaugern können über­hitzen. Betroffen sind 28 Modelle − darunter auch zwei Geräte, die wir 2023 und 2024 getestet haben. Was Sie tun können.

Anbieter Rowenta ruft Akkus zurück, die in kabellosen Staubsaugern des Typs X-Force Flex 14.60 und X-Force Flex 15.60 einge­setzt sind. Sie können während der Nutzung über­hitzen. Aus Sicher­heits­gründen sollten betroffene Geräte nicht mehr genutzt, der Akku entfernt und ordnungs­gemäß entsorgt werden.

28 Modelle sind aufgelistet

Die Modell­nummern − von Rowenta Referenz­nummer genannt − der Staubsauger finden Nutze­rinnen und Nutzer unter­halb des Griffs, nachdem sie den Akku entfernt haben. Auf der Webseite des Anbieters können sie anhand einer Liste prüfen, ob ihr Gerät einen neuen Akku braucht. Dort stehen auch Referenz­nummern der Marken Tefal und OBH, die betroffen sein können.

Kostenloser Austausch

Der Rück­ruf bezieht sich auf Akkus, die beispiels­weise den tech­nischen Index 4Q1, 4Q2, 4Q3 tragen. Er steht auf dem Typenschild unter dem Date Code. Auch Akkus bei denen diese Angabe fehlt, können betroffen sein. Für einen kostenlosen Umtausch können sich Kunden und Kundinnen auf der Webseite registrieren. Rowenta will einen neuen Akku in der Regel inner­halb von 10 bis 12 Tagen liefern.

Wer haftet, wenn es brennt

Akkus, die Feuer fangen sind nur eines von vielen Beispielen für fehler­hafte Produkte, durch die erhebliche Schäden entstehen können. Wir erklären, wann Hersteller für mangelhafte Ware haften.

Betroffene Rowenta-Sauger im Test

Zu den Akku­staubsaugern, auf die sich der Rück­ruf bezieht, gehören auch der RH9958 X-Force Flex 14.60 und der RH99F1 X-Force Flex 15.60 von Rowenta. In den Staubsauger-Tests der Stiftung Warentest haben sie mit Ausreichend abge­schnitten.

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