Melden. Als Hinterbliebene haben Sie sicher zunächst anderes im Kopf, aber wenn Sie Komplikationen vermeiden wollen, informieren Sie den Riester-Anbieter zügig über den Tod. Legen Sie Geburts- und Sterbeurkunde vor.
Probleme. Bei Problemen mit Anbietern helfen Schlichter. Erben Sie eine Rentenversicherung, wenden Sie sich an den Versicherungsombudsmann (Versicherungsombudsmann.de). Bei Fondssparplänen ist Ansprechpartner die Ombudsstelle des Bundesverbands Investment und Asset Management (Ombudsstelle-investmentfonds.de). Bei Banken und Bausparkassen gibt es mehrere Schlichterstellen. Fragen Sie den Riester-Anbieter, wer für Ihren Fall zuständig ist.
-
- Die Riester-Rente muss dringend reformiert werden. Sollen Interessierte warten oder noch einen Vertrag abschließen? Die Stiftung Warentest hilft bei der Entscheidung.
-
- Wir haben 204 laufende Riester-Fondssparpläne unserer Leser ausgewertet – und große Unterschiede gefunden. Je höher die Aktienquote, desto höher die Renditechancen.
-
- Wenn Kunden ihr Kapital aus einer Riester-Rentenversicherung auf einen anderen Versicherer übertragen, sind die bisherigen Einzahlungen nicht immer garantiert.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Kommentar vom Autor gelöscht.