Riester vererben

Riester-Vermögen mit Förderung erben

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Ehepartner und einge­tragene Lebens­partner dürfen die Riester-Förderung ihres verstorbenen Part­ners behalten, wenn sie das geerbte Kapital für die eigene Alters­vorsorge nutzen.

Hier hat der Gesetz­geber verschiedene Wege vorgesehen. Aber nicht jeder Anbieter bietet alle an. Kunden sollten vor Abschluss fragen.

Riester vererben - So retten Sie das Riester-Vermögen Ihres Part­ners

© Stiftung Warentest / R. Reichelt

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nikameba am 17.01.2020 um 15:13 Uhr

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