Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dürfen die Riester-Förderung ihres verstorbenen Partners behalten, wenn sie das geerbte Kapital für die eigene Altersvorsorge nutzen.
Hier hat der Gesetzgeber verschiedene Wege vorgesehen. Aber nicht jeder Anbieter bietet alle an. Kunden sollten vor Abschluss fragen.


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