Promille­grenze für E-Bikes Das müssen Sie wissen

Promille­grenze für E-Bikes - Das müssen Sie wissen

Elektroradler wissen: Mit Motor­unterstüt­zung strampelt es sich leichter durch den Alltag. Aber ist die Heim­fahrt auf dem Elektrorad auch erlaubt, wenn Alkohol im Spiel ist? Das kommt ganz darauf an, mit welchem Modell man unterwegs ist. test.de informiert.

E-Bikes bis 25 km/h gelten als Fahr­rad

Wer sich beschwipst auf sein Elektrofahrrad schwingt, kann unge­straft davon­kommen. Denn ein E-Bike, dessen Motor den Fahrer nur bis zu einer Geschwindig­keit von 25 km/h beim Strampeln unterstützt, ist kein Kraft­fahr­zeug (Kfz). Das entschied das Ober­landes­gericht Hamm (Az. 4 RBs 47/13). Damit gilt für Elektroräder mit Motor­unterstüt­zung bis 25 km/h das, was auch für „normale“ Fahr­räder gilt. Als „absolut fahr­untüchtig“ gilt, wer 1,6 Promille im Blut hat. Aber auch Fahrer mit weniger Alkohol im Blut können als „relativ fahr­untüchtig“ einge­stuft werden.

Bei Unfällen müssen auch leicht alkoholisierte Radler mit Bußgeld rechnen

Wer als Fahr­radfahrer trotz 1,6 Promille am Verkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Und wer dabei erwischt wird, dem drohen Fahr­verbot und Führer­schein-Entzug. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann die Fahrt als Ordnungs­widrigkeit gelten, nämlich dann, wenn ein Unfall passiert. Dann muss auch der leicht alkoholisierte Radler mit einem Bußgeld und einer Medizi­nisch Psycho­logischen Unter­suchung (MPU) rechnen. Mögliche Konsequenz: der Verlust des Auto­führer­scheins.

Für schnel­lere E-Bikes gelten die Kfz-Regeln

Schnel­lere Elektrofahr­räder und S-Pedelecs 45 mit einer Motor­leistung bis 45 km/h gelten als Kfz. Sie brauchen ein Nummern­schild und sind damit pflicht­versichert. Für diese Elektroräder gilt, was auch für Autos gilt. Auto­fahrer werden schon mit weniger Promille aus dem Verkehr gezogen. 0,5 Promille sind eine Ordnungs­widrigkeit, 1,1 Promille am Steuer gelten als Straftat.

Versicherung zahlt nur bei Vorsatz nicht

Unfall­schäden durch lang­samere E-Bikes über­nimmt in der Regel die private Haftpflicht. Vor allem in alten Verträgen sind Elektroräder nicht erwähnt. Deshalb sollten Kunden sich schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen, dass ihr E-Bike im Vertrag auch abge­deckt ist. Wer im Straßenverkehr unter Alkohol­einfluss Schäden verursacht, handelt grob fahr­lässig. Auch dafür springt in der Regel die private Haft­pflicht ein. Ausnahme: Wer die Schäden vorsätzlich verursacht hat, kann zur Kasse gebeten werden.

Tipp: Wie Sie sich und Ihr E-Bike am besten absichern erfahren Sie im Special Versicherungsschutz Elektrofahrräder.

Änderung des Grenz­werts geplant

Der mit 1,6 Promille verhält­nismäßig hohe Grenz­wert für Radler ist umstritten. Die Verkehrs­minister­konferenz hat mit 1,1 Promille eine Empfehlung für eine neue Promille­grenze an den Bund abgeben. Doch bis ein möglicher neuer Grenz­wert gilt, wird es noch einige Zeit dauern. Aber schon jetzt lässt sich sagen: Ob mit Motor­unterstüt­zung oder ohne – am sichersten fährt, wer nüchtern strampelt.

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  • hottel52 am 24.11.2013 um 14:44 Uhr
    Alkohol am Steuer

    Wer mit Alkohol am Steuer fährt,fährt fahrlässig.Egal wie hoch.Genauso schlimm sind die,welche sich Ihre Pillen verabreichen und glauben nur unter Alkohol fahrende müßten bestraft werden.
    Jeden Tag sehe ich die Pillenschlucker beim einkaufen,wo Sie kaum in der Lage sind an der Kasse Ihre Rechnung zu bezahlen.Dann aber mit Ihrem Einkauf ins Auto steigen und ohne zu blinken aus Parklücken und ohne blinken auf die Hauptstrasse fahren.hottel52